Agrofinanz GmbH muss abgewickelt werden – Möglichkeiten der Anleger

15.12.2015, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (372 mal gelesen)
Mit nachhaltigen Investitionen in Palmöl- und Kakaoplantagen warb die Agrofinanz GmbH. Anlegern wurden Renditen von bis zu 9 Prozent versprochen. Allerdings muss die Agrofinanz GmbH ihr Geschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.

Laut BaFin hat das Unternehmen mit Sitz in Kleve ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben. Daher ordnete die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 8. September 2015 die unverzügliche Abwicklung verbunden mit der Rückzahlung der Gelder an die Kapitalgeber an. Mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid ist die Agrofinanz GmbH am 23. November am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gescheitert. Daher ist der BaFin-Bescheid sofortvollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Für die Anleger sollten die Investitionen möglichst risikolos gestaltet werden. So versprach die Agrofinanz GmbH nicht nur Renditen von bis zu neun Prozent p.a. oder Ausschüttungen in vertraglich festgesetzter Höhe, sondern verpflichtete sich in den sog. „Kauf-, Miet- und Rückkaufsverträgen“ auch zur unbedingten Rückzahlung zu einem vertraglich fest vereinbarten Preis. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreiben, so die BaFin.

Das Angebot der Agrofinanz GmbH muss in den Ohren vieler Anleger verlockend geklungen haben. Die Anleger konnten sich an insgesamt fünf Direktinvestments beteiligen. Ihr Geld floss in Ölpalmen und Kakaobäumen, die sich auf Ländereien der Agrofinanz in Ecuador befinden. Die sog. Plots wurden an die Anleger verkauft. Der Verkauf beinhaltete gleichzeitig einen Mietvertrag mit einer zehnjährigen Laufzeit. Während der Laufzeit sollten fest vereinbarte Ausschüttungen an die Anleger fließen und am Ende der Laufzeit die Plots zu einem fest vereinbarten Preis zurückgekauft werden. „Das hört sich fast nach einer Investition ohne Risiko an. Aber solche Geldanlagen gibt es im Grunde genommen nicht“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ob die Beteiligung an den Ölpalmen und Kakaobäumen doch noch zu einem riskanten Geschäft für die Anleger wird, wird sich demnächst zeigen. Die Agrofinanz GmbH muss die angenommenen Gelder zurückzahlen. Wenn das Unternehmen nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, kann es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommen. „In anderen Fällen hat eine Abwicklungsanordnung der BaFin auch schon zu Insolvenzanträgen der betroffenen Unternehmen geführt. Dann drohen den Anlegern hohe Verluste“, so Rechtsanwältin Gaber.

Daher empfiehlt sie den Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen, sollte es zu Verzögerungen bei der Rückzahlung kommen. „Möglicherweise können dann auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Gründe dafür können u.a. in einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern liegen“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
 

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