ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG: Abwehrstrategien gegen Forderungen der Fondsgesellschaft wegen Steuernachf

13.12.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (1479 mal gelesen)
Man fragt sich bei den Apollo-Filmfonds als Anleger wirklich irgendwann, wann die schlechten Nachrichten enden und ob es auch mal etwas Gutes zu berichten gibt. Für die Anleger des Fonds ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG jedenfalls nicht. Ausgerechnet zu Weihnachten gibt es Post von der Fondsgesellschaft – mit bitteren Nachrichten. Welche Möglichkeiten haben Anleger jetzt?

Das Jahr ist fast rum, Weihnachten steht vor der Tür und die meisten Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. KG hatten sich mit dem nicht vorhandenen wirtschaftlichen Erfolg ihres Investments fast schon abgefunden.

Kurz vor Weihnachten kommt aber der Hammer: Die Fondsgesellschafrt fordert die Anleger auf, von der ausstehenden Einlage in Höhe von 40 % des Beteiligungsbetrages ¾, also 30 % des Beteiligungsbetrages an die Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Hintergrund ist, dass die Finanzverwaltung eine Reihe von Verträgen im Zusammenhang mit der Filmproduktion steuerlich nicht anerkennt und Rückforderungen aus der Umsatzsteuer stellt. Der Rückforderungsbetrag soll zusammen mit den auch hier anfallenden Säumniszinsen einen Betrag von rund 14 Mio. € ausmachen, der jetzt an das Finanzamt zu zahlen ist. Für einen Anleger mit einer Beteiligungssumme von 10.000,00 € sind dies immerhin 3.000,00 €, die innerhalb von 2 Wochen zu zahlen sind.

Schon im Frühjahr des Jahres gab es eine Hiobsbotschaft von der Fondsgesellschaft, denn das Finanzamt hatte mitgeteilt, die Verlustzuweisungen zu Beginn der Beteiligung weit überwiegend abzuerkennen. Das allein war schon ein herber Rückschlag, denn zusammen mit den dann möglicherweise zu erbringenden Nachzahlungen können die gleichzeitig aufgelaufenen Säumniszinsen einen beträchtlichen Betrag ausmachen.

Für Anleger bleibt folgendes Ergebnis: Die Filme lieferten nicht die erhofften Ergebnisse, denn Ausschüttungen gab es während der Laufzeit so gut wie keine und die Zahlung in diesem Jahr, lag weit unter dem, was den Anlegern im Prospekt suggeriert wurde. Die Verlustzuweisungen zu Beginn stehen auf dem Spiel und belasten die Anleger zusätzlich. Jetzt sollen die Anleger auch noch für vermeintliche Scheingeschäfte der Fondsgesellschaft zahlen. Ein wirtschaftlich erfolgreiches Investment sieht anders aus.


Seit Jahren warnt die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vor den Gefahren, die aus dieser Form der Beteiligung resultieren. Viele Anleger hatten sich mit dem Verlust abgefunden.

Was die Fondsgesellschaft sich die Fondsgesellschaft jetzt allerdings geleistet hat, macht selbst uns sprachlos. Es schon schlimm, dass die Anleger für eine Forderung bezahlen sollen, die aufgrund von vermeintlichen Scheinverträgen entstanden ist und damit auch auf Fehlern in der Geschäftsführung beruht. Es ist weiter in keinster Weise nachvollziehbar, wie der jetzt pauschal angeforderte Betrag in Übereinstimmung mit der Forderung des Finanzamtes steht. Die von den Anlegern angeforderten Beträge liegen weit über dem, was das Finanzamt von der Fondsgesellschaft fordert.

Was aber ein Schlag ins Gesicht der Anleger ist, ist die Tatsache, diese Mitteilungen Anfang Dezember zu verschicken, obwohl die Fondsgesellschaft nach eigenen Angaben seit Frühjahr diesen Jahres von drohenden Forderungen wusste und den Anlegern dies jedoch nicht in der vollen Tragweite mitgeteilt hat. Das dramatische daran ist, dass die meisten Anleger Ende 2003 beigetreten sind, sodass die meisten Anleger die schlechten Nachrichten erst zu einem Zeitpunkt erhalten haben, zu dem aufgrund der 10jährigen Höchstfrist für Schadensersatzansprüche alle Ansprüche bereits kurz zuvor verjährt waren. Die Konsequenz ist, dass die Anleger auf diesem Schaden unter Umständen sitzen bleiben. Man kann darüber spekulieren, ob das Absicht war.

Nach unserer Auffassung gibt es Ansatzpunkte, sich gegen diese Forderung zur Wehr zu setzen. Anleger, die wir bereits seit Jahren in dieser und in anderen Beteiligungen der Apollo-Gruppe vertreten, haben wir bereits entsprechend informiert. Für alle anderen Anleger steht die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zur Abwehr der Forderung zur Verfügung.




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