Arbeitsrecht: 3 Tage je Monat krank - ein Kündigungsgrund?

14.02.2016, Autor: Herr Martin J. Warm / Lesedauer ca. 1 Min. (475 mal gelesen)
Jeden Monat 3 Tage krank - ein Ärgernis, nicht nur für Handwerksbetriebe! Bei jedem „Vorgesetzten“ kommen in solchen Fällen keine Glücksgefühle auf: „Kündigen oder nicht?“ lautet stattdessen die Frage!

Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt regelmäßig voraus: mehr als 6 Wochen krankheitsbedingte Fehlzeiten, negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieb­licher Interessen und eine Abwägung zugunsten der betrieb­lichen Interessen an der Beendigung zu den per­sönlichen Interessen des Mitarbeiters an der Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses.
Empfehlenswert ist, vor Kündigungsauspruch ein sog. "Be­trieb­liches Eingliederungsmanagement" (BEM) mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, durchzuführen.
Möchte der Mitarbeiter das nicht, erhöht das die Chancen einer wirksamen Kündigung!

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Paderborn