Arbeitsrecht: 3 Tage je Monat krank - ein Kündigungsgrund?
14.02.2016, Autor: Herr Martin J. Warm / Lesedauer ca. 1 Min. (475 mal gelesen)
Jeden Monat 3 Tage krank - ein Ärgernis, nicht nur für Handwerksbetriebe! Bei jedem „Vorgesetzten“ kommen in solchen Fällen keine Glücksgefühle auf: „Kündigen oder nicht?“ lautet stattdessen die Frage!
Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt regelmäßig voraus: mehr als 6 Wochen krankheitsbedingte Fehlzeiten, negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Abwägung zugunsten der betrieblichen Interessen an der Beendigung zu den persönlichen Interessen des Mitarbeiters an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Empfehlenswert ist, vor Kündigungsauspruch ein sog. "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, durchzuführen.
Möchte der Mitarbeiter das nicht, erhöht das die Chancen einer wirksamen Kündigung!
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Paderborn
Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt regelmäßig voraus: mehr als 6 Wochen krankheitsbedingte Fehlzeiten, negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Abwägung zugunsten der betrieblichen Interessen an der Beendigung zu den persönlichen Interessen des Mitarbeiters an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Empfehlenswert ist, vor Kündigungsauspruch ein sog. "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, durchzuführen.
Möchte der Mitarbeiter das nicht, erhöht das die Chancen einer wirksamen Kündigung!
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Paderborn