Atlantic Flottenfonds: Insolvenzverfahren über vier Schiffe eröffnet

03.03.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1354 mal gelesen)


Anleger in Atlantic Flottenfonds müssen eine wahre Insolvenzwelle über sich ergehen lassen. Nach Angaben des fondstelegramms wurde am Amtsgericht Bremen das offizielle Insolvenzverfahren über die Containerschiffe MS Aruni Rickmers (Az.: 519 IN 20/12), MS Jacky Rickmers (Az.: 519 IN 21/12) sowie über MS Saylemoon Rickmers (Az.: 519 IN 19/12) und MS Nina Rickmers (Az.: 519 IN 22/12), die beide einen Twinfonds bildeten, eröffnet.

Zudem befinden sich die MS Charlotte C. Rickmers und MS Jennifer Rickmers noch im vorläufigen Insolvenzverfahren.

„Den Anleger droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Daher empfiehlt er den geschädigten Anlegern, auch jetzt noch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. „Da mit der Zeichnung der Fondsanteile die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben haben, gehen sie im Insolvenzverfahren vermutlich leer aus“, so der Jurist. Ansprüche auf Schadensersatz könnten aber durchaus bestehen.

„Da bei der Beteiligung an Schiffsfonds neben anderen Risiken auch das Risiko des Totalverlusts besteht, sind Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge nicht geeignet. In vielen Fällen wurden sie aber so beworben. Dann liegt eine klassische Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet“, erklärt Cäsar-Preller. Auch wenn dies natürlich im Einzelfall geprüft werden müsse. Eine anleger- und objektgerechte Beratung umfasst auch die Aufklärung über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Investition.

Darüber hinaus hätten auch die Banken sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, ungefragt offenlegen müssen. „Diese Rückvergütungen können einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden offenbaren. Möglicherweise hat die Bank die eigenen Interessen aufgrund der Provisionszahlungen höher bewertet“, so Cäsar-Preller. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig und anlegerfreundlich. Denn bei Kenntnis der vollen Provisionen wäre es möglicherweise erst gar nicht zum Geschäftsabschluss gekommen. „Auch dann kann Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts geltend gemacht werden“, erläutert Cäsar-Preller.

Für die Anleger der insolventen Atlantic Flottenfonds ist also noch nicht jede Hoffnung verloren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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