Auch Santander muss Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen erstatten

14.09.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (12037 mal gelesen)
In einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu ersetzen.

Die von uns vertretenen Kläger hatten im September 2010 einen Darlehensvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Darlehenssumme, immerhin 661,30 €, zahlen müssen.

Die Santander versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von neun Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.

Neun Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, weil die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im Eigeninteresse des Geldinstituts erfolgt.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren gezahlt? Dann raten wir Ihnen diese Gebühr zurückzufordern. Die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Wir haben Ihnen ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.

https://www.anwalt-leverkusen.de/faelle/gebuehren.html

Viele Banken werden Ihnen antworten, dass die vorhandene Rechtsprechung auf Ihren Vertrag nicht übertragbar sei. Das stimmt jedoch in den allermeisten Fällen nicht.


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