Autodiebstahl – was zahlt die Versicherung?

31.08.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (3437 mal gelesen)
Auto,Kfz,Diebstahl,Einbruch,Dieb Was zahlt die Versicherung, wenn ein Auto geklaut wurde? © - freepik

Groß ist der Schreck, wenn das Auto gestohlen wurde. Aber: Autodiebstahl kommt hierzulande leider zigtausendfach im Jahr vor. Welche Ansprüche haben Geschädigte gegenüber ihrer Versicherung?

Jeden Tag werden in Deutschland viele Autos gestohlen. Für ihre Eigentümer folgt auf den Autodiebstahl der Kampf mit Versicherungen und Formularen. Oft sind Fahrzeughalter von dem Geldbetrag enttäuscht, den sie am Ende bekommen.

Wie viele Autos werden gestohlen?


Die Anzahl gestohlener Autos ist hoch, geht allerdings in den letzten Jahren zurück. Im Jahr 2019 waren es 28.132 und 2020 deutlich weniger, nämlich 14.025. Laut Gesamtverband der Versicherer wurden im Jahr 2021 bundesweit 10.697 kaskoversicherte Pkw gestohlen. Damit entstand ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro. Die meisten Autodiebstähle zählte die Polizei in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die geringste Anzahl von Autos verschwindet in Bayern.

Wie verhalte ich mich nach dem Autodiebstahl?


Wenn das eigene Auto plötzlich nicht mehr da ist, empfiehlt sich für den Halter umgehend der Anruf bei der Polizei. Womöglich wurde sein Fahrzeug ja gar nicht gestohlen, sondern nur abgeschleppt oder umgesetzt? Wenn dies nicht der Fall ist, sollte eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Dann ist der Fall aktenkundig und das Fahrzeug im Fahndungscomputer der Polizei verzeichnet. Fällt es bei einer Kontrolle auf, kann es dem Eigentümer zurückgegeben werden. Freilich passiert dies nicht oft. Handelt es sich um organisierten Autodiebstahl, sind die Fahrzeuge oft schnell exportiert oder auch zerlegt und in Teilen verkauft.

Zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei sollte der Eigentümer auch seine Versicherung informieren – und zwar schriftlich und innerhalb einer Woche. Die Versicherung wird von ihm das Protokoll der Polizei mit Aktenzeichen haben wollen. Es ist entscheidend, gegenüber beiden Stellen wahre und übereinstimmende Angaben zu machen. Wenn der Verdacht aufkommt, dass der Fahrzeughalter vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat oder zum Beispiel nicht existierende Einbauteile abrechnen will, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Auch droht eine Strafanzeige wegen Betrug.

Warum sollte ich auch KfZ-Zulassungsstelle und Leasinggeber informieren?


Der nächste Schritt ist, das Auto sofort bei der Zulassungsstelle abzumelden. Als Fahrzeughalter haften Sie auch jetzt noch nämlich nach § 7 Straßenverkehrsgesetz für Schäden, die andere mit dem Auto anrichten. Zu beweisen, dass es zum Unfallzeitpunkt bereits gestohlen war, ist schwieriger, als es gleich abzumelden. Mit der Abmeldung sind auch der Versicherungsvertrag und die Steuerpflicht für das Auto beendet. Wurde das Fahrzeug per Kredit oder per Leasing finanziert, sollten auch Bank bzw. Leasinggeber baldmöglichst informiert werden.

Welche Versicherung zahlt bei KfZ-Diebstahl?


Bei einem Autodiebstahl zahlt die Teilkaskoversicherung. Auch die Vollkaskoversicherung zahlt, da die Teilkasko in sie eingeschlossen ist. Der Versicherungskunde hat jedoch je nach Vertrag meist eine Selbstbeteiligung.

Wann geht das Auto in das Eigentum der Versicherung über?


Wird das gestohlene Auto nicht wiedergefunden, geht es nach einem Monat in das Eigentum der Versicherung über. Falls es vor Ablauf dieser Frist wieder auftaucht, erhält es der Versicherungsnehmer zurück. Er muss es auch zurücknehmen, solange ihm dies mit "zumutbaren Anstrengungen" möglich ist.

Wie viel zahlt die Versicherung?


In vielen Versicherungsverträgen ist eine sogenannte Neupreisentschädigung geregelt. In diesem Fall wird innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der Erstzulassung eines Neuwagens – zum Beispiel 12 Monate – der Neupreis des gestohlenen PKW ersetzt. Nach Ablauf dieser Frist und ohne Neupreisklausel bekommt der Kunde von der Kaskoversicherung nur noch den Wiederbeschaffungswert.

Dieser ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung wie folgt definiert: "Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen." Wenn das Fahrzeug nicht wiedergefunden wird, bleibt es beim Wiederbeschaffungswert. Im Fall seines Wiederauftauchens wird die Versicherung per Gutachter den Restwert ermitteln, der dann von der Entschädigung abgezogen wird. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass der Bestohlene das Auto zurückerhält – also bei Auffindung innerhalb der Einmonatsfrist.

Weniger Schadensersatz ohne Wegfahrsperre?


Moderne Autos haben in der Regel eine sich selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre. Bei Fahrzeugen, die nicht mit so etwas ausgerüstet sind, sehen die AGB der Versicherungen meist eine Reduzierung der Entschädigung vor.

Wann verliert der Autofahrer seinen Anspruch?


Heute schließen viele Versicherungsverträge den Einwand der groben Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Wenn der Autofahrer es dem Dieb besonders leicht macht, wird die Versicherung nicht die Zahlung verweigern, weil er sich grob fahrlässig verhalten hat. Ohne besondere Vereinbarung könnte sie dies durchaus tun.

Das würde heißen: Haben Sie als Versicherungsnehmer den Autoschlüssel stecken lassen oder ihr Auto nach einem Diebstahl der Autoschlüssel inklusive Brieftasche und Personalausweis mit Adresse weiter vor Ihrer Haustür geparkt, gehen Sie nach einem Autodiebstahl leer aus. Aber Vorsicht: Ein vertraglicher Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit gilt nicht für jegliche Aktionen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Wer also sein Auto nach einer durchzechten Nacht mit offener Tür, steckendem Schlüssel und laufendem Radio vor der Haustür stehen lässt, erhält kein Geld von der Versicherung.

Praxistipp zum Autodiebstahl


Macht Ihnen Ihre Kaskoversicherung nach einem Autodiebstahl das Leben schwer? Dann ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

(Bu)


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 Stephan Buch
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