Bank: Geld zurück: falsche Widerufsbelehrung und Bearbeitungsgebühr

06.03.2015, Autor: Herr Hauke Maack / Lesedauer ca. 2 Min. (362 mal gelesen)
Die Chancen von Bankkunden Gelder zurückzuerhalten sind erheblich gestiegen. Die Urteile zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Krediten verschaffen Kreditnehmern gute Möglichkeiten, die vereinbarten Zinsen zu senken. Häufig gibt es noch eine weitere Zusatzerstattung bei den Bearbeitungskosten.

Im Bereich der Kredite haben sich in den letzten Jahren die rechtlichen Regeln für Kreditnehmer erheblich verbessert. Die Bedingungen, die von der Bank oder Sparkasse einseitig vorgegeben wurden, hat die Rechtsprechung für viele Darlehen als unwirksam angesehen. Dies hat dazu geführt, dass die in dem Darlehensvertrag augeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam angesehen wurden. Kreditnehmer konnten den Widerruf des Vertrages erklären.

In anderen Fällen gab es sogar eine Rückerstattung von der Bank oder Sparkasse. Das Kreditinstitut hatte in den Darlehensvertrag Bearbeitungskosten hineingeschrieben. Diese wurden von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen. Kunden der Bank oder Sparkasse können eine Rückerstattung der bereits gezahlten Bearbeitungkosten verlangen.

In den folgenden Bereichen können Kunden einer Bank oder Sparkasse eine Rückerestattung aus dem Darlehen verlangen oder die vereinbarten Darlehensbedingungen zu Gunsten des Kunden ändern lassen:

Bearbeitungsgebühren: In dem Kreditvertrag wurde eine Bearbeitungsgebühr vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist in vielen Fällen unzulässig
Vorfälligkeitsentschädigung: Bei der Beendigung des Darlehens verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die von der Bank geltend gemachte Forderung kann zu hoch sein oder eine Vorfälligkeitsentschädigung müßte in Einzelfällen gar nicht gezahlt werden
Widerrufsbelehrung: Verträge über Darlehen müssen regelmäßig eine Widerrufsbelehrung beinhalten - soweit es sich um Verträge mit Verbrauchern handelt. Häufig ist eine von der Bank oder Sparkasse benutzte Widerrufsbelehrung rechtlich nicht einwandfrei. Der Kunde einer Bank oder Sparkasse kann in diesem Fall das Darlehen widerrufen und dadurch eine Anpassung seines Zinssatzes auf das aktuelle, teilweise erheblich niedrigere Niveau erreichen.
Die Frage, ob von der Bank oder Sparkasse wegen eines fehlerhaften Darlehendvertrages eine Rückerstattung verlangt werden kann, läßt sich ohne rechtliche Vorkenntnisse nicht prüfen. Auch läßt sich die Frage, ob durch einen Widerruf erhebliche Zinszhalungen gespart werden können, nicht ohne Kentnisse der Rechtsprechung lösen. Eine Studie kam in den letzten Jahren zu dem Ergebnis dass fast 80 % der überprüften Vertäge eine falsche Widerrufsbelehrung hätten. Für Kunden einer Bank oder Sparkasse können daher die Möglichkeiten, den alten ungünstigen Darlehensvertrag zu beeenden und einen neuen güstigeren Zinssatz zu vereinbaren, als gut angesehen werden.

Damit Sie eine erste Einschätzung erhalten, ob es für Sie Möglichkeiten gibt, Ihre Zahlungen an Bank oder Sparkasse aus dem Darlehen zu reduzieren oder vielleicht sogar ein Rückerstattung zu verlangen, können Sie sich zu Ihrem Check-Up melden.

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