Bearbeitungsgebühr zurückverlangen beim KFW-Darlehen
14.09.2015, Autor: Herr Peter Elias / Lesedauer ca. 1 Min. (364 mal gelesen)
Entscheidung zugunsten der Verbraucher.
Das LG Magdeburg (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 13. August 2015, Az. 11 O 1887/14 (689))
sieht keinen Grund, warum die vom Verbraucher gezahlte Bearbeitungsgebühr bei einem KFW-Darlehen nicht entsprechend der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 170/13) zurückverlangt werden könne. Dies ist ein positives Signal in die richtige Richtung, die gerichtliche Geltendmachung bleibt aber weiterhin riskant.
Das LG Magdeburg (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 13. August 2015, Az. 11 O 1887/14 (689))
sieht keinen Grund, warum die vom Verbraucher gezahlte Bearbeitungsgebühr bei einem KFW-Darlehen nicht entsprechend der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 170/13) zurückverlangt werden könne. Dies ist ein positives Signal in die richtige Richtung, die gerichtliche Geltendmachung bleibt aber weiterhin riskant.