Bearbeitungsgebühr zurückverlangen beim KFW-Darlehen

14.09.2015, Autor: Herr Peter Elias / Lesedauer ca. 1 Min. (364 mal gelesen)
Entscheidung zugunsten der Verbraucher.

Das LG Magdeburg (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 13. August 2015, Az. 11 O 1887/14 (689))
sieht keinen Grund, warum die vom Verbraucher gezahlte Bearbeitungsgebühr bei einem KFW-Darlehen nicht entsprechend der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 170/13) zurückverlangt werden könne. Dies ist ein positives Signal in die richtige Richtung, die gerichtliche Geltendmachung bleibt aber weiterhin riskant.