Betrügerische YouTube-Abmahnung: Auf keinen Fall zahlen!

19.03.2014, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 1 Min. (909 mal gelesen)
Vorsicht: Abzocke!

Derzeit kursieren Abmahnungsschreiben der angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck. Internetnutzer erhalten eine Abmahnung per E-Mail, in der sie aufgefordert werden, 39.61 Euro an die Rechtsanwaltskanzlei Zajonc und Ruck aus Gütersloh zu überweisen. Die angeblichen Anwälte geben in dem Schreiben vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf der Videoplattform YouTube zu ahnden. Den Empfängern wird vorgeworfen, im Jahr 2013 einen urheberrechtlich geschützten Film angesehen zu haben.


Vorsicht vor Betrügern!

Weder Zajonc noch Ruck sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgelistet. Dies ist ein Indiz dafür, dass sie als Anwälte nicht zugelassen sind. Eine Google-Bildersuche ergab, dass die Bilder der angeblichen Anwälte Werbebilder für Anzüge sind. Auch der Name des vermeintlich abgemahnten Videos wird nicht angegeben. Dies zeigt, dass die Abmahnung eine Abzocke ist.


Verbrauchern ist zu empfehlen, das Schreiben zu ignorieren und auf gar keinen Fall zu zahlen. Ferner besteht die Möglichkeit gemäß § 97 a IV UrhG, die Kosten der eigenen anwaltlichen Verteidigung geltend zu machen. Dies setzt voraus, dass man herausfindet, wer die Abmahnung versendet hat. Es sollen schon mehrere Strafverfahren gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft existieren.


Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 0202 245 670