Widerrufsjoker: Was müssen Kreditnehmer zum Widerruf eines Darlehens wissen?

02.10.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 7 Min. (8381 mal gelesen)
Spielkarte,Joker Bei manchen Darlehen kann der Widerrufsjoker noch wirken. © Rh - Anwalt-Suchservice

Eine unzureichende Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag kann dazu führen, dass Verbraucher diesen auch noch Jahre später widerrufen können. Der Europäische Gerichtshof hat 2020 dazu entschieden.

Zwar wurde der Widerrufsjoker oft für tot erklärt, er ist aber durchaus noch lebendig - wenn auch nur für bestimmte Verträge. Auch nach langer Vertragslaufzeit ermöglicht er es Verbrauchern, sich aus einem Darlehensvertrag zu lösen. Dies kann zum Beispiel Sinn machen, wenn man durch eine Umschuldung gerade einen viel besseren Zinssatz erhalten könnte. Diese Möglichkeit steht Verbrauchern offen, wenn die Bank in ihrer Widerrufsbelehrung einen Fehler gemacht hat. Mit einem derartigen Fall befasste sich Ende März 2020 sogar der Europäische Gerichtshof.

Was versteht man unter dem Widerrufsjoker?


Bei Verbraucherdarlehen besteht ein Widerrufsrecht: Verbraucher können den Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Allerdings beginnt diese Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen, wenn der Kreditgeber bestimmte formale Fehler macht - zum Beispiel, den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufklärt. Diese Aufklärungspflichten sind jedoch recht umfangreich und haben sich über die Jahre auch immer mal wieder geändert. Deshalb gibt es fast keine formal korrekte Widerrufsbelehrung. Das Ergebnis: Viele Verbraucher können auch noch Jahre später den Widerruf erklären und aus dem Vertrag aussteigen - wenn ihnen zum Beispiel die Zinsen zu hoch geworden sind.

Warum wurde der Widerrufsjoker zeitweise für tot erklärt?


Ergebnis der oben beschriebenen Situation war ein "ewiges Widerrufsrecht", das vom Gesetzgeber eigentlich gar nicht so gedacht war. Eigentlich hatte man nur dem Verbraucher die Möglichkeit geben wollen, es sich nach einem übereilt abgeschlossenen Vertrag noch mal ein paar Tage lang zu überlegen. Nicht beabsichtigt war, dass nun massenhaft Kunden auch noch nach Jahren aus den Verträgen ausstiegen, weil die Zinsen gesunken waren und es überall billiges Geld zu leihen gab. Natürlich missfiel diese Situation auch den Geldinstituten.

2016 wurde daher eine Vorschrift verabschiedet, die den Widerrufsjoker ausbremste: Die Widerrufsfrist für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sollte in Zukunft spätestens ein Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsschluss enden - unabhängig davon, wann sie zu laufen begonnen hatte. Diese Regelung gilt auch noch heute und galt nach einer Übergangsfrist auch rückwirkend für bestimmte Altfälle. Zu finden ist sie in § 356b Abs. 2 S. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Welche Immobilien-Darlehensverträge kann man immer noch widerrufen?


Da es zum Darlehens-Widerruf mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, kommt es entscheidend darauf an, wann der Immobilien-Darlehensvertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.

Verbraucher konnten Verträge, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, bis zum 21. Juni 2016 widerrufen. Danach war dies wegen Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr möglich. Für noch ältere Verträge sind andere Regeln maßgeblich: Zu diesem Zeitpunkt gab es überhaupt noch kein Widerrufsrecht, sondern bestimmte Kündigungsmöglichkeiten.

Ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung gilt weiterhin für Verträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen worden sind.

Verträge, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können auch bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung allerhöchstens ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen werden.

Was ist die Folge eines Widerrufs?


Folge des Widerrufs eines Darlehens ist die komplette Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Bei einem Immobiliendarlehen erhält der Darlehensnehmer alle schon geleisteten Zahlungen inklusive Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug muss er natürlich das Darlehen zurückzahlen. Er kann also zu einem Kredit mit den derzeit immer noch äußerst niedrigen Zinsen umschulden. Um die neue Finanzierung sollte er sich unbedingt VOR dem Widerruf kümmern.

Was hat der Europäische Gerichtshof 2020 zum Widerrufsjoker entschieden?


Der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof hatte mit einem deutschen Immobilien-Darlehensvertrag zu tun, der 2012 abgeschlossen und 2016 widerrufen worden war. Grundsätzlich war dieser Vertrag also zeitlich unbegrenzt widerrufbar. Der Gerichtshof hat in diesem Verfahren eine weitere Klausel in der Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erklärt, die durchaus weit verbreitetet ist.

Diese lautet etwa so: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“ § 492 verweist seinerseits auf weitere Vorschriften aus dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Auch dort finden sich weitere Verweise.

Hier handelt es sich um einen sogenannten Kaskadenverweis, bei dem der Verbraucher ganze Ketten von Paragrafen-Querverweisen quer durch mehrere Gesetzbücher hindurch zurückverfolgen müsste, um herauszufinden, was denn nun wirklich Sache ist. Kaum ein Laie wird aufgrund dieser Regelung sagen können, welche Pflichtangaben die Bank ihm machen muss und wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Diese Klausel hielt der EuGH für unzulässig. Damit könnte also ein Widerruf begründet werden (Urteil vom 26.3.2020, Az. C-66/19).

Was ist an dem Urteil problematisch?


Allerdings taucht genau diese Klausel auch in der Muster-Widerrufsbelehrung auf, die die Bundesregierung den Banken gerade für den Zeitraum Juni 2010 bis März 2016 vorgegeben hat. Daher können sich Banken, die lediglich die Muster-Belehrung verwendet haben, normalerweise auf den sogenannten Musterschutz berufen. Schließlich kann man ihnen nicht vorwerfen, eine Klausel benutzt zu haben, die ihnen von Regierungsseite vorgegeben wurde.

Nun muss man weitere Gerichtsurteile abwarten, um festzustellen, wie die Gerichte diese Situation beurteilen. Die bisherige Rechtsprechung ist nicht einheitlich. So entschied das Oberlandesgericht Rostock schon vor dem EuGH-Urteil in dessen Sinne (Az. 1b 1U 1/19). Der Bundesgerichtshof jedoch scheint bisher anderer Meinung zu sein. So entschied er bereits fünf Tage nach dem EuGH, dass der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB absolut deutlich und verständlich sei. Auch sei die vom EuGH vorausgesetzte Anwendbarkeit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf Immobiliendarlehen zweifelhaft, da es hier um rein nationale Vorschriften ginge. Hier sei also kein Widerruf möglich (BGH, Beschluss vom 31.3.2020, Az. XI ZR 581/18).

Welche Darlehen lassen sich trotzdem anfechten?


Viele Darlehensverträge entsprechen nicht dem Regierungs-Muster, sondern wurden in Details von den Banken selbst abgeändert. Solche Änderungen können dazu führen, dass die Bank sich nicht mehr auf den Schutz der Muster-Widerrufserklärung berufen kann. Dann hätte ein Widerruf bei Verwendung der oben beschriebenen unwirksamen Klausel in der Widerrufsbelehrung durchaus Chancen.

Für wen lohnt es sich, den Widerrufsjoker zu ziehen?


Dies lohnt sich für Darlehensnehmer, die

- ihr Darlehen vorzeitig beenden möchten, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen,
- ihren Bau- oder Immobilienkredit umschulden wollen, um bei einer anderen Bank einen günstigeren Zinssatz zu bekommen,
- die aus einem Forward-Darlehen ohne Entschädigungszahlung aussteigen möchten, weil ihnen auch hier die künftig zu zahlenden Zinsen zu hoch sind.

Teilweise geht man davon aus, dass Darlehen mit mehr als 2,5 Prozent Zinsen günstiger umgeschuldet werden könnten.

Welche Risiken bestehen bei einem Darlehens-Widerruf?


Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass ein Widerruf nicht mehr widerrufen werden kann. Ist er erfolgreich, muss die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückgezahlt werden. Ist kein Geld da oder steht die Anschlussfinanzierung noch nicht fest, droht die Zwangsversteigerung der Immobilie. Dazu kommt eine Verschlechterung der Bonitätsbewertung, die eine neue Kreditaufnahme verhindern kann.

Nicht jede Bank ist bereit, einen Kredit an einen Kreditnehmer zu vergeben, der den vorherigen Kredit bei einer anderen Bank widerrufen hat.

Der "Widerrufsjoker" funktioniert nur in ganz bestimmten Fällen und ist kein einfacher Trick, um schnell an ein paar tausend Euro für den nächsten Urlaub zu kommen. Kommt es zu einem Prozess mit der Bank, kann dieser durch mehrere Instanzen gehen und erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.

Ob eine Rechtsschutzversicherung für solche Verfahren zahlt, sollte vorher unbedingt abgeklärt werden. Dies hängt von den Vertragsbedingungen ab und ist nicht selbstverständlich.

Was gilt für Autokredite?


Die Einschränkungen für das ewige Widerrufsrecht gelten in erster Linie für Immobiliendarlehen. Sie gelten nicht für Allgemeindarlehen an Verbraucher und damit auch nicht für Autokredite und Leasingverträge. Hier ist also ein Widerruf bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung zeitlich unbegrenzt möglich.

Eine Grundvoraussetzung ist, dass der Kreditvertrag und der Autokaufvertrag rechtlich miteinander verbunden sind und nicht völlig unabhängig voneinander abgeschlossen wurden. In der Regel ist dies erfüllt, wenn die Finanzierung über den Autohändler abgeschlossen wurde.

Widerrufen wird nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Autokauf. Das Auto wird dann zurückgegeben und die Bank zahlt die Raten und die Anzahlung zurück. Lohnen kann sich dies speziell für Käufer von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware und hohem Wertverlust. Allerdings kann die Bank nach Ansicht einiger Gerichte einen Betrag für den Wertverlust und als Nutzungsentschädigung des Fahrzeugs behalten. Hier ist die Rechtsprechung äußerst uneinheitlich.

Der Bundesgerichtshof hat sich eher auf die Seite der Unternehmen gestellt. Zum Beispiel hat er Ende 2019 zwei Widerrufsbelehrungen für zulässig erklärt, sodass die Kunden nicht widerrufen konnten (Urteile vom 5. November 2019, Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Das Landgericht Ravensburg hat einen ähnlichen Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, dessen Entscheidung noch erwartet wird (Beschluss vom 7.1.2020, Az. 2 O 315/19).

Wann ist ein Widerruf rechtsmissbräuchlich?


Ein Widerruf kann von Gerichten durchaus als rechtsmissbräuchlich (und damit als unzulässig) angesehen werden, wenn er zum Beispiel nicht wegen unklarer Vertragsbedingungen, sondern nur aus rein finanziellem Interesse heraus erfolgt. So hatte zum Beispiel das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg in einem Fall entschieden, in dem es um einen in einer "Haustürsituation" abgeschlossenen Darlehensvertrag für eine Geldanlage ging. Auch für solche Verträge gibt es ein Widerrufsrecht. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil jedoch aufgehoben: Das Motiv des Verbrauchers, sich von einer finanziell unvorteilhaften Geldanlage lösen zu wollen, sei nicht allein ausreichend, um den Widerruf für unwirksam zu halten. Der Fall wurde zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urteil vom 12.7.2016, Az. XI ZR 501/15).

Praxistipp


Der Widerrufsjoker kann Kreditnehmern helfen, gerade bei ihrer Immobilienfinanzierung größere Summen an Zinsen zu sparen. Allerdings muss jeder Fall sorgfältig geprüft werden. Ein Widerruf beinhaltet auch Risiken. Der richtige Ansprechpartner ist ein im Kreditrecht erfahrener Rechtsanwalt, zum Beispiel ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(Bu)


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 Stephan Buch
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