Blitzer-Skandal auf der A3: Stadt will Bußgelder doch zurückzahlen

10.02.2017, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 3 Min. (318 mal gelesen)
Gut für alle Betroffene: Nun lenkt die Stadt Köln doch ein.

Vor kurzem hatten wir über den falsch eingestellten Blitzer an der A3 am Kreuz Köln-Ost an der Anschlussstelle Königsforst (km 0,80) berichtet. Dieser blitzte aufgrund einer falschen Einstellung über 400.000 Autofahrer zu Unrecht. Nun will die Stadt Köln die 13,5 Millionen Euro an Bußgeldern doch zurückzahlen. Aber was wie ein wertvolles Versprechen klingt, macht die betroffenen Autofahrer nur bedingt glücklich.

Diese Behörden-Panne hat landesweit Wellen geschlagen: Der Blitzer nach einer Baustelle auf der A3 in Richtung Oberhausen blitzte in einem Zeitraum von Februar bis Dezember 2016 Autofahrer, die sich an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h hielten. Denn er löste fälschlicherweise schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h aus. Als die Stadt Köln ihren Fehler bemerkte, meldete sie, die laufenden Verfahren würden eingestellt, jedoch würden etwaige Bußgelder aufgrund des enorm hohen Verwaltungsaufwandes nicht zurückgezahlt. Dabei geht es insgesamt um eine Summe der Bußgelder in Höhe von schätzungsweise 13,5 Millionen Euro.

Wer bekommt jetzt Geld zurück und wer nicht?

Nach langen Diskussionen in der städtischen Verwaltung in Köln, haben Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Stadtdirektor Dr. Stephan Keller nun doch eingeräumt, alle Bußgelder zurückzahlen zu wollen. Die Bezirksregierung in Köln sieht das jedoch bisher anders: Sie will nur sogenannte „Härtefälle“ zurückzahlen. Damit würden kleinere Geldbußen von zum Beispiel 50 Euro nicht berücksichtigt werden. Auf eine gemeinsame und übereinstimmende Erklärung von Stadt und Bezirksregierung wartet man bisher vergebens. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Haltung der Stadt Köln durchsetzt, da diese auch das Geld vereinnahmt hat.

Warum das alleinige Zurückzahlen der Bußgelder längst nicht jedem hilft

Aber selbst wenn alle Bußgelder erstattet werden, dürfte das nur wenige Autofahrer zufrieden stellen. Die Geldbuße ist nämlich regelmäßig das kleinere Übel für die angeblichen Geschwindigkeitssünder. Denn der Wegfall der erhaltenen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und dessen Folgen werden bisher schlichtweg nicht berücksichtigt.
Wird man in Zusammenarbeit mit einem Anwalt aktiv, kann man aber genau diese Folgen unter Umständen umkehren. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, in welchem mehr als 250 Euro Geldstrafe zu zahlen waren und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde, kann nun wieder aufgenommen werden, auch wenn es bereits abgeschlossen ist. Endet das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich, werden eingetragene Punkt gelöscht und man bekommt nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz eine Entschädigung für das Fahrverbot. Dies könnte angesichts der entstandenen Kosten für ein Taxi, einen Fahrer oder auch Einkommenseinbußen durchaus wichtig sein.
Jedoch ist, auch wenn man nur eine Geldbuße zahlen musste, der Weg, um an sein bereits gezahltes Geld wieder heran zu kommen, lang: Es muss ein Antrag gestellt werden, daraufhin wird der bürokratische Prozess bei der Stadt rückabgewickelt. Dies dürfte aufgrund der Vielzahl der Fälle allerdings eine enorme Mehrbelastung für die Behörden darstellen und sich über lange Zeit hinziehen.

Machen Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend!

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche auf Rückzahlung oder Entschädigung auch schnell und vollständig durchgesetzt bekommen, ist es ratsam, sich von einem Anwalt bei diesem Prozess unterstützen zu lassen. Dies gilt besonders bei Entschädigungen für zu Unrecht eingetragene Punkte in Flensburg und auferlegte Fahrverbote, da diese sonst nicht berücksichtigt werden. Wir helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um den Blitzer-Fauxpas an der A3 gerne weiter. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail oder schildern Sie Ihr Problem direkt in unserer unverbindlichen Online-Beratung.



Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670
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