Bloß raus aus den Schulden – Privatinsolvenz

26.01.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (299 mal gelesen)
Wer maßlos überschuldet ist und keinen anderen Weg mehr sieht, der befasst sich zwangsläufig irgendwann mit der Privatinsolvenz.

Denn nur in einem so genannten Verbraucherinsolvenzverfahren ist es möglich, das Leben wieder einigermaßen in den Griff zu bekommen. An die Teilnahme an einem derart befreienden Verfahren sind aber hohe Anforderungen gestellt und viele Betroffene sind schlecht über ihre Möglichkeiten informiert oder haben völlig überzogene Traum-Vorstellungen von einem Leben in der Entschuldungsphase.

Bevor eine Privatinsolvenz eröffnet wird, müssen wirklich alle anderen Möglichkeiten der Schuldentilgung genutzt worden sein. Hier verlangt der Gesetzgeber zum eigenen Engagement auch noch die Unterstützung durch Insolvenzberatungsstellen oder dazu ebenfalls qualifizierte Rechtsanwälte. Erst wenn diese Hilfe nicht fruchtet, dann ist der Weg in die Insolvenz frei und der Antrag kann gestellt werden. Zu liefern sind eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch, eine Vermögensaufstellung, Einkommensnachweise und ein so genannter Schuldenbereinigungsplan, der darüber Auskunft gibt, wie der Schuldner sich den weiteren Schuldenabbau vorstellt.

Rechtsanwalt Joachim-Cäsar Preller: "Die Insolvenz greift erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, geprüft wurden und in Ordnung sind. Erst dann werden Forderungen nicht mehr an den Schuldner gerichtet werden und nach Ablauf der Zeit kann dem Antrag auf Restschuldbefreiung entsprochen werden!"

Unter dem Strich bedeutet das, dass Schuldner auch in der Insolvenz aktiv an der Schuldentilgung mitarbeiten müssen, z.B. durch Engagement bei der Arbeitsplatzsuche und durch Abtretung von Gehaltsanteilen an den Insolvenzverwalter.

Innerhalb der zwangsläufig zu bestehenden Wohlverhaltensphase, die bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung andauert, müssen in der Insolvenz befindliche Verbraucher jegliches pfändbare Einkommen zur Schuldentilgung abführen, können aber über die ihnen verbleibenden Finanzen frei verfügen. Cäsar-Preller: "Das bedeutet in den meisten Fällen die Rückkehr in ein normales und nicht mehr von den Schulden bestimmtes Leben, auch wenn der Verfügungsrahmen knapp bemessen ist. Mit dem unpfändbaren Resteinkommen gilt es gut hauszuhalten."

Maximal 6 Jahre - auf Antrag weniger - dauert es dann bis zur endgültigen Restschuldbefreiung, die aber durchaus verweigert werden kann, wenn es innerhalb der Wohlverhaltensphase zu Verstößen gegen die Insolvenzauflagen kommt. Auch dann können Schuldner mit gültigem Titel Einkommen pfänden - aber dann endet es erst, wenn alle Schuld getilgt ist - und das bedeutet in der Realität oft: Nicht mehr in diesem Leben.

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