Bonitätsanleihen: BaFin legt Verbot auf Eis

21.12.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (264 mal gelesen)
Vor einigen Monaten kündigte die Finanzaufsicht BaFin an, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger verbieten zu wollen. Diese seien für private Anleger zu riskant. Jetzt liegt dieses Vorhaben erst einmal auf Eis.

Wie die BaFin am 16. Dezember 2016 mitteilt, habe die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vorgelegt. Darin verpflichten sie sich demnach zu mehr Transparenz und Anlegerschutz bei dem Vertrieb von Bonitätsanleihen. Die BaFin habe ihr geplantes Verbot daher zunächst zurückgestellt und will in einem halben Jahr prüfen, ob die Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung erzielt haben.

Die Selbstverpflichtung sieht u.a. vor, dass Bonitätsanleihen nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert werden dürfen und damit kein typisches Produkt für Kleinanleger mehr seien. Zudem sollen sie nicht mehr an Kunden mit keiner oder nur geringer Risikobereitschaft vertrieben werden dürfen.

„Ob das Verbot durch diese Maßnahmen tatsächlich vom Tisch ist, werden die nächsten Monate zeigen müssen. Mangelnde Transparenz und das hohe Risiko waren die Punkte, die die BaFin beim Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger bemängelt hatte. Es wird sich zeigen, ob die Anlageberatung nun hält, was die Selbstverpflichtung verspricht“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Für Privatanleger, die mit Bonitätsanleihen bereits Geld verloren haben, kommen aber sowohl ein Verbot als auch die geplanten Maßnahmen zu spät. „Das Geld muss aber dennoch nicht endgültig verloren sein. Es kann geprüft werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß verlief und die Anleger über Funktionsweise und Risiken von Bonitätsanleihen ausreichend aufgeklärt wurden. Lässt sich eine Falschberatung feststellen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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