Brandschaden: Leistungsfreiheit aufgrund arglistiger Täuschung gegenüber Gebäudeversicherung

05.09.2012, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (1688 mal gelesen)
Der VN kann nach einem Gebäudeschaden die Neuwertentschädigung nicht geltend machen, wenn die Wiederherstellung des Gebäudes nicht vollumfänglich vorgenommen wurde. Werden Arbeiten dem VR gegenüber abgerechnet, welche der Wiederherstellung dienen, jedoch tatsächlich nicht vorgenommen wurden, so ist der VR aufgrund arglistiger Täuschung des VN leistungsfrei.

Nach einem Brandschaden legte der VN dem VR ein Gutachten vor, nach welchen eine umfangreiche Wiederherstellung des Gebäudes erfolgt sei und daher eine Neuwertentschädigung durch den VR zu leisten ist. Tatsächlich wurden jedoch zahlreiche Arbeiten, welche im Gutachten aufgelistet wurden, nicht durchgeführt. Daher wurde das Gebäude nicht entsprechend der Bedingung für die Neuwertentschädigung wiederhergestellt. Eine Wiederherstellung in diesem Sinne verlangt zwar nicht völlige Identität des beschädigten mit dem neu erstellten Gebäude, es darf jedoch nach Art, Qualität und Umfang nicht zurück bleiben. Dieses Zurückbleiben traf jedoch im vorliegenden Fall, unter anderem durch eine nur 31% erfolgte Dacheindeckung, zu.

Laut AFB ist der VR von der Entschädigungspflicht frei, wenn der VN dem VR arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Der VN täuscht arglistig, sofern er bewusst auf die Entscheidung des VR durch unzutreffende Angaben einwirkt. Durch die Aufführung nicht erfolgter Arbeiten wollte der VN eine Neuwertentschädigung durch den VR erreichen. Dies stellt eine arglistige Täuschung dar und führt zur Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung.

Vgl. OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012


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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana und Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.