Brennender Adventskranz- Wer muss für den Schaden aufkommen?

13.12.2013, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 2 Min. (150 mal gelesen)
In der Adventszeit bringt Kerzenschein die Wohnzimmer wieder zum strahlen. Doch bei aller Beschaulichkeit gilt es beim Gebrauch von Kerzen große Vorsicht walten zu lassen.  Hier lauert eine echte Gefahrenquelle. Kommt es aufgrund einer umgekippten Kerze am Adventskranz zum Wohnungsbrand, weigern sich Versicherungen oft für den Schaden aufzukommen.

Hausratversicherung ist der richtige Ansprechpartner

Bei einem Wohnungsbrand aufgrund eines brennenden Adventskranzes ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Übernahme der Kosten für den Unfall geht. Die Hausratversicherung zahlt allerdings nur, sofern dem Versicherungsnehmer keine große Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Und an diesem Punkt müssen dann die Gerichte entscheiden, ob dem Versicherungsnehmer ein grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit der brennenden Weihnachtsdekoration vorzuwerfen ist.  

Kerzen dürfen nicht ohne Aufsicht brennen!

Versicherungsnehmer verlieren den Versicherungsschutz der Hausratversicherung, wenn sie einen Raum mit einer brennenden Kerze für 15 Minuten verlassen und es zu einem Wohnungsbrand kommt, sagt das Amtsgericht  Neunkirchen (Aktenzeichen 5 C 1280/95).

Vom Sex abgelenkt- Versicherung muss zahlen!

Ein Versicherungsnehmer vergaß beim Liebesspiel mit seiner Partnerin die brennenden Kerzen am Adventskranz und es kam zu einem Wohnungsbrand. Nach Auffassung des Landgerichts Mönchengladbachs (Aktenzeichen 10 O 141/98) liegt im Verhalten des Mannes keine grobe Fahrlässigkeit vor. Der Mann habe nicht mit dieser Ablenkung vorm Frühstück rechnen müssen. Die Versicherung muss für den Brandschaden aufkommen.

Adventskranz auf gefliesstem Tisch- Versicherung muss zahlen!

Wird ein brennender Adventskranz auf einem gefliesstem Tisch für einen kurzen Toilettenbesuch unbeaufsichtigt im Wohnzimmer gelassen, ist hierin kein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers zu erkennen, entschied das Landgericht Oldenburg (Aktenzeichen 2 U 300/00).

Tipp der Redaktion: Beugen Sie einem Wohnungsbrand durch einen brennenden Adventskranz vor, indem Sie beim Verlassen des Raumes immer alle Kerzen löschen. Doch auch wenn Sie sich im Zimmer befinden, empfiehlt sich eine Löschdecke in der unmittelbaren Nähe des Adventskranzes, das kann schlimmer Schäden verhindern.


 


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