Countdown für den Widerruf von Darlehen

23.03.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (371 mal gelesen)
Wer sein Immobiliendarlehen noch widerrufen möchte, sollte jetzt handeln. Der Widerrufsjoker kann nur noch bis zum 21. Juni 2016 gezogen werden. „Die Zeit können Verbraucher noch nutzen.

Durch den Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehens können in vielen Fällen mehrere tausend Euro gespart werden“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Es sind nur noch knapp drei Monate bis das sog. ewige Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt. Das ist zwar Zeit genug für einen Widerruf, allerdings sollten zuvor auch einige Fragen geklärt werden.

Die wichtigste Frage ist, ob der Widerruf des Darlehens überhaupt möglich ist. Das ist bei der Mehrzahl von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen der Fall. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die Kanzlei Cäsar-Preller überprüft kostenlos, ob dies der Fall ist. Da bei einem erfolgreichen Widerruf der Kredit rückabgewickelt wird, sollte auch die Anschlussfinanzierung stehen. Dann kann der Widerruf gegenüber der Bank erklärt werden. Rechtsanwalt Bernhardt: „Bei der Bearbeitung des Widerrufs müssen die Verbraucher mit Wartezeiten rechnen. Daher sollten sie sich den Eingang des Widerrufs unbedingt von ihrer Bank bestätigen lassen, bevor die Frist für den Widerrufsjoker abgelaufen ist.“

Natürlich könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Banken den Darlehenswiderruf klaglos akzeptieren werden. „Allerdings wurden den Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts von verschiedenen Gerichten schon der Zahn gezogen. Auch auf die Beweggründe für den Widerruf kommt es nach einer aktuellen Entscheidung des BGH nicht an. Von daher ist die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig und die Verbraucher sollten sich nicht entmutigen lassen. Schon ein anwaltliches Schreiben kann die Kooperationsbereitschaft der Kreditinstitute deutlich erhöhen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Die nächste Informationsveranstaltung bietet sie am 13. April um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

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