Dachausbau ohne Trittschall?

06.08.2013, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 1 Min. (1056 mal gelesen)
Moderner Schallschutz bei Dachgeschossausbau erforderlich

Dachausbau ohne Trittschall?


Stellen Sie sich vor, Sie wohnen im obersten Geschoss eines Mietshauses. Eines Tages wird nun eine das Dachgeschoss zur Wohnung ausgebaut. Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind, hoffen Sie, dass nun endlich Ruhe eingekehrt.
Doch statt der erwarteten Ruhe hören Sie ständig die Schritte und die Gespräche der Bewohner über Ihnen.

Was können Sie tun? Miete mindern?

Ihr Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, er müsse die heutigen Bau-Normen der Trittschall-dämmung nicht einhalten, da es sich um eine altes Haus handele. Und als dieses Haus gebaut wurde, galten die Normen noch nicht.

Der Bundesgerichtshof hat nun eine mieterfreundliche Entscheidung getroffen:

Bei baulichen Veränderungen, die in die mit einem einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes ver-gleichbar ist, müssen die DIN-Normen eingehalten werden, die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme gelten. Dies bedeutet, dass ein moderner Tritt- und Luftschallschutz eingebaut werden muss.

Ist dies nicht der Fall, so berechtigt dies zu Minderungen der Mietzahlungen.