Darf ein Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?

19.12.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Frau,Wohnungstür,Blick,Türspion Huch, mein Vermieter! Was will der denn jetzt von mir? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Heimliches Betreten Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nicht ohne dessen Kenntnis heimlich betreten, denn im Zuge der Vermietung hat der Mieter das Hausrecht an der Wohnung erhalten.

2. Unangkündigter Besuch: Auch, wenn der Vermieter unangekündigt zu Besuch kommt, muss ihn der Mieter nicht in die Wohnung hineinlassen. In einem Notfall, etwa bei einem Wasserrohrbruch, sieht die Rechtslage anders aus.

3. Recht zum Betreten: Ist im Mietvertrag nichts zum Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter geregelt, muss der Mieter den Vermieter nur dann die Wohnung betreten lassen, wenn es einen konkreten sachlichen Grund dafür gibt.
Unter Vermietern und Mietern ist der Glaube weit verbreitet, dass ein Vermieter grundsätzlich auch ohne Ankündigung die Wohnungen seiner Mieter aufsuchen darf, um etwa nach dem Rechten zu schauen. In Wahrheit unterliegt das Betretungsrecht des Vermieters jedoch einigen Einschränkungen.

Darf der Vermieter unangekündigt die Mietwohnung betreten?


Dies lässt sich mit einem klaren "nein" beantworten. Mit der Vermietung hat der Mieter das Hausrecht an der Wohnung erhalten. Der Vermieter kann hier nicht mehr nach Belieben aus- und eingehen. Bei einem unangekündigten Besuch muss der Mieter den Vermieter grundsätzlich nicht einlassen.

Ebenso darf der Vermieter die Mietwohnung nicht einfach betreten. Er darf sich nicht mit Hilfe eines Ersatzschlüssels Zugang zur Wohnung verschaffen, um "nach dem Rechten zu sehen". Tatsächlich darf er nicht einmal einen eigenen Schlüssel zur Wohnung haben. Verschafft er sich mit einem eigenen Schlüssel Zugang zur Wohnung, kann sich der Vermieter wegen Hausfriedensbruches strafbar machen (§ 123 StGB). Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Wann muss der Mieter den Vermieter in die Wohnung einlassen?


Soweit es im Mietvertrag vereinbart ist, muss der Mieter dem Vermieter nach vorheriger Ankündigung die Besichtigung der Mietsache erlauben. Dies muss jedoch nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Zudem muss der Mieter keine Besichtigungen "zur Unzeit", also während der Nachtruhezeit, dulden.

Allerdings sind auch nicht alle Mietvertragsklauseln wirksam, die dem Vermieter ein solches Betretungsrecht an der Wohnung einräumen. Wird in einem Formularmietvertrag dem Vermieter ein anlassloses Betretungsrecht gewährt, ist diese Klausel unwirksam. Sie benachteiligt den Mieter nämlich unangemessen.

Die Klausel im Mietvertrag muss eine Vorankündigung des Besuchs vorsehen und auch erwähnen, zu welchen Anlässen der Vermieter die Wohnung betreten darf. Ansonsten ist sie unwirksam.

Der Vermieter hat auch nicht das Recht, die Wohnung in gewissen Zeitabständen - etwa alle zwei Jahre - zu besichtigen, um ihren Zustand zu kontrollieren. Vertragsklauseln, die dies vorsehen, sind ebenfalls ungültig. Dies geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zurück (Urteil vom 4.6.2014, Az. VIII ZR 289/13).

Welche Gründe können den Vermieter zum Betreten der Wohnung berechtigen?


Ohne mietvertragliche Regelung muss der Mieter den Vermieter nur in die Wohnung lassen, wenn es einen konkreten sachlichen Grund für eine Besichtigung der Wohnung gibt.

Ein solcher Grund liegt etwa vor, wenn ein Betreten zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Räume notwendig ist, zum Beispiel für eine Zählerablesung. Auch dies hat der Bundesgerichtshof im oben erwähnten Urteil entschieden. Als weitere sachliche Gründe kommen auch ein Verdacht auf einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung (unerlaubte Untervermietung, Gewerbeausübung) in Frage sowie die Besichtigung mit Mietinteressenten, wenn das bisherige Mietverhältnis bereits gekündigt ist. Auch mit Kaufinteressenten darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, allerdings immer nur mit Terminabsprache und nicht unbegrenzt.

Auch bei vom Mieter gemeldeten Mängeln darf der Vermieter die Wohnung betreten, um sich ein Bild über den Schaden zu machen und Handwerker beauftragen zu können. Dies gilt auch bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese vom Mieter zu dulden sind, oder bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Was gilt für das Betreten der Wohnung durch Handwerker?


In den oben genannten Fällen (Mängel an der Wohnung, zu duldende Modernisierung, Instandhaltung) muss der Mieter auch vom Vermieter geschickte Handwerker einlassen - natürlich nur nach Terminabsprache. Auch der Schornsteinfeger muss ggf. eingelassen werden.

Wie lange vorher muss der Vermieter seinen Besuch ankündigen?


Dies hängt davon ab, wie dringend der Anlass ist. 48 Stunden dürften das Minimum sein, bei weniger dringenden Anlässen ist unter Umständen eine Woche noch zu wenig. Der Vermieter muss auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen, etwa auf dessen berufliche Zeitplanung.

Darf der Vermieter im Notfall die Wohnung betreten?


Ja - es muss sich jedoch um einen echten Notfall handeln, wie etwa Gasgeruch oder einen Wasserrohrbruch in Abwesenheit des Mieters.

Was gilt, wenn der Mieter das Betreten der Wohnung unrechtmäßig verweigert?


Wenn der Vermieter tatsächlich in einem der hier geschilderten Ausnahmefälle ein Betretungsrecht hat und der Mieter ihm dieses verweigert, darf der Vermieter trotzdem nicht eigenmächtig die Wohnung betreten oder sich Zutritt verschaffen. Hier führt der korrekte Weg über das Gericht (einstweilige Verfügung). Ansonsten besteht die Gefahr der Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruches.

Praxistipp zum Betreten der Wohnung durch den Vermieter


Vermieter haben nur ein sehr eingeschränktes Betretungsrecht an der Mietwohnung. Mieter und Vermieter, die über diesen Punkt in Streit geraten, finden bei einem Fachanwalt für Mietrecht fachkundige Beratung für ihre besondere Situation.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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