Darlehen der Deutschen Bank können häufig widerrufen werden

18.01.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (439 mal gelesen)
Die Widerrufsbelehrungen bei einem Großteil der Immobiliendarlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhaft. Demnach hat auch die Deutsche Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das hat zur Folge, dass diese Darlehen auch heute noch widerrufen werden können.

Haben Banken und Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, gilt ein unbefristetes Widerrufsrecht für die Verbraucher. Auf diese Weise kann angesichts der aktuell niedrigen Zinsen günstig umgeschuldet werden und je nach Darlehenssumme lassen sich nennenswerte Beträge einsparen. „Allerdings gibt es Pläne der Bundesregierung diesen sog. Widerrufsjoker aus dem Spiel zu nehmen. Dann wäre der Widerruf von Altverträgen nur noch bis zum Juni 2016 möglich. Daher sollten Darlehensnehmer, die ihren Kredit noch widerrufen möchten, jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Nach Ansicht des erfahrenen Fachanwalts sollten sich die Verbraucher nicht entmutigen lassen, wenn die Bank den Widerruf zunächst ablehnt. „Sollte das Widerrufsrecht bei Altverträgen im Sommer tatsächlich enden, werden die Kreditinstitute nun möglicherweise auch auf Zeit spielen. Die Rechtslage ist aber in den meisten Fällen eindeutig und die Rechtsprechung in der Regel verbraucherfreundlich“, so Cäsar-Preller. So haben verschiedene Gerichte den schärfsten Argumenten der Banken, nämlich der Verwirkung des Widerrufsrechts bzw. treuwidrigen Ausübung des Widerrufsrechts eine Absage erteilt. Im Februar wird zudem eine Entscheidung des BGH erwartet.

Im Kern ist der Widerruf des Darlehensvertrags dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, d.h. eine Belehrung, die von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung inhaltlich oder formal abweicht. Ist das der Fall, kann das Darlehen widerrufen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht fällig.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier:

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