Darlehen widerrufen bevor es zu spät ist

08.12.2015, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (421 mal gelesen)
Wer sein Darlehen noch widerrufen möchte, sollte jetzt die notwendigen Schritte einleiten. Denn das „ewige Widerrufsrecht“ könnte zeitlich befristet sein und im kommenden Jahr enden. Nach Plänen der Bundesregierung soll der Widerrufsjoker offenbar aus dem Spiel genommen werden.

Hintergrund ist die Umsetzung der neuen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie. Dann soll das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen voraussichtlich automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Im Gespräch ist nun, diese Richtlinie auch auf Altverträge auszuweiten. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung nur noch bis Juni 2016 möglich wäre.

„Das heißt aber nicht, dass der Widerruf jetzt nicht mehr möglich wäre. Nur sollten Verbraucher, die den Widerruf erklären möchten, jetzt handeln. Die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf stehen gut“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Voraussetzung ist, dass die kreditgebende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Und das ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg in neun von zehn Immobiliendarlehen der Fall gewesen. Die Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Vertrag noch Jahre später widerrufen werden kann – es gilt das sog „ewige Widerrufsrecht“. Auf diese Weise können die Verbraucher aus ihrem alten Kreditvertrag aussteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen und zu den aktuell niedrigen Zinssätzen günstig umschulden. „Je nach Höhe des Kredits kann die Ersparnis enorm sein“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Widerrufsbelehrungen sind in der Regel schon dann fehlerhaft, wenn sie auch nur geringfügig von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung abweichen – sowohl inhaltlich als auch formal. Für den Laien sind diese Fehler nicht immer zu erkennen und viele Banken und Sparkassen lehnen den Widerruf ab. „Da die Rechtslage aber meist eindeutig ist, sollten sich die Verbraucher davon nicht entmutigen lassen. Mit einem anwaltlichen Schreiben kann der Widerstand der Geldinstitute schon häufig gebrochen werden“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier:

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