Darlehen widerrufen und Verwirkung des Widerrufsrechts

28.08.2015, Autor: Herr A. Perabo-Schmidt / Lesedauer ca. 2 Min. (312 mal gelesen)
Beim Widerruf eines Darlehensvertrags berufen sich Banken und Sparkassen häufig auf die Verwirkung des Widerrufsrechts. „Wer aber selbst für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verantwortlich ist, kann sich hinterher nicht auf Schutzwürdigkeit berufen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ein Darlehen kann auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dabei führen schon geringe inhaltliche oder auch formale Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Die Konsequenz ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und das Darlehen noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann. „Das liegt natürlich angesichts der Zinsentwicklung nicht im Interesse der Banken. Daher argumentieren sie häufig, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Vereinfacht gesagt, berufen sich die Banken in diesen Fällen auf die Grundsätze von Treu und Glauben. Da der Darlehensnehmer den Kreditvertrag trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung über Jahre hinweg nicht widerrufen habe, könne die Bank davon ausgehen, dass er den Widerruf auch nicht mehr erklären werde. „Bei den meisten Gerichten zieht diese Argumentation aber nicht. Denn für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist die Bank und nicht der Verbraucher verantwortlich. Und erst dadurch ist der Widerruf überhaupt möglich. Daher kann sich die Bank anschließend nicht auf Schutzwürdigkeit berufen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verwirkung des Widerrufsrechts durch den Bundesgerichtshof blieb in diesem Sommer aus, weil die Bank ihre Revision überraschend kurz vor dem Verhandlungstermin noch zurückgezogen hatte. „Das kann als Indiz gewertet werden, dass der BGH verbraucherfreundlich entschieden hätte und es von Seiten der Bank daher kein Interesse an einem Grundsatzurteil gegeben hat“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten, sollten sich also nicht durch eine ablehnende Bank abschrecken lassen. Denn meistens ist die Rechtslage eindeutig und besonders zwischen 2002 und 2010 haben Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. „Mit vielen Banken lassen sich auch außergerichtliche Lösungen finden und der Zinssatz des laufenden Darlehens wird beispielsweise angepasst. Die Durchsetzung des Widerrufs ist aber auch gerichtlich möglich“, sagt Dr. Perabo-Schmidt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller bietet eine kostenlose Erstberatung für Verbraucher an, die den Widerrufsjoker ziehen möchten.

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