Das neue Verbraucherschutzgesetz - Viele Änderungen im Online-Handel ab Mitte 2014

14.11.2013, Autor: Herr Jörg Bange / Lesedauer ca. 2 Min. (661 mal gelesen)
Durch das am 12. Juni 2013 verabschiedete Verbraucherschutzgesetz ändern sich viele Regelungen für Onlinegeschäfte. Diesmal durchaus auch zum Vorteil der Verkäufer.

Obwohl die Änderungen im Online-Handel erst zum 30. Juni 2014 in Kraft treten, lohnt sich die rechtzeitige Beschäftigung mit den neuen Regelungen. Einige wichtige Änderungen im Überblick.

- Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern, d.h. auch im Onlinehandel, muss ein Widerruf bald ausdrücklich gegenüber dem Unternehmer erklärt werden, möglich ist dies dann ebenfalls per Telefon. Eine Ausübung durch einfache Rücksendung der Ware ist nicht mehr möglich.

- Während bislang durch fehlende oder unzureichende Informationen des Verbrauchers oder bei Formfehlern dieser unter Umständen den Vertrag unbefristet widerrufen konnte, verjährt das Widerrufsrecht in Zukunft spätestens in 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss, bei Verbrauchsgüterkauf ab Erhalt der Ware.

- Wirtschaftlich bedeutend können die geänderten Vorschriften zur Rückabwicklung des widerrufenen Vertrages sein. Der Verbraucher hat dann grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern er vom Unternehmer darauf vor Vertragsschluss hingewiesen wurde. Dies gilt für alle Warenkäufe, unabhängig von dem Wert der Bestellung. Bislang konnte der Verkäufer dem Verbraucher nur die Rücksendekosten auferlegen, wenn der Bestellwert 40 Euro überstieg und dies ausdrücklich vereinbart wurde.

- Der Händler trägt zwar nach wie vor das Risiko, dass er den Kaufpreis zurückzahlen muss, wenn die zurückgesendete Ware nicht bei ihm ankommt. Er kann aber die Rückzahlung eines Kaufpreises solange verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher nachweißt, dass er die Ware auch tatsächlich versendet hat.

- Download: Neu geregelt ist der Widerruf bei dem Verkauf von digitalen Inhalten (Software, Musik, Bücher, etc.) via Download. Ein Widerrufsrecht besteht zwar grundsätzlich, dies erlischt jedoch, wenn mit der Übersendung der Datei begonnen wurde, der Verbraucher zuvor diesem ausdrücklich zugestimmt hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht durch die Ausführung verliert.

- Die Widerrufsbelehrung, eine Quelle unendlicher Diskussionen und Abmahnungen, wird wieder umfassend geändert und erstaunlicherweise gekürzt. Es ist eine neue Musterwiderrufsbelehrung verabschiedet worden, die ab Mitte 2014 eingesetzt werden kann und sollte.

Unternehmen sollten sich das Datum des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen merken. Onlinehändler sollten vorbereitet sein, dass zum 30. Juni 2014 die notwendigen Änderungen umgesetzt sind. Der Einklang des Shops mit der dann alten Rechtslage kann dann zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzvereinen führen. Den Ärger sollte er sich ersparen.

Jörg Bange, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht