Der betrunkene Kutscher: Welche Promillegrenze gilt für ein Pferdegespann?

18.05.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
Artikel kommentieren
Pferdekutsche,Alkohol,BAK,Promille Auch ein Kutschenlenker darf nicht zu tief ins Glas schauen. © Bu - Anwalt-Suchservice

Beim Alkohol gibt es für Autofahrer Grenzwerte, die die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit repräsentieren. Selbst für Radfahrer gibt es Grenzen. Was aber gilt für den Führer eines Pferdegespannes?

Alkoholdelikte im Straßenverkehr können sowohl Radler als auch Autofahrer begehen. Aber was ist mit den Verkehrsteilnehmern, die nur ein oder zwei natürliche PS bewegen?

Der Fall: Mit der Pferdekutsche durch die Nacht


Zwei Polizeibeamte waren 2012 auf einer Landstraße zu später Stunde einem Fahrzeug begegnet, das heutzutage auf öffentlichen Straßen eher selten anzutreffen ist: Einer von zwei Pferden gezogenen Kutsche. Diese fiel zwar nicht durch ungewöhnliches Fahrverhalten auf. Dennoch überprüften die Beamten den Fahrzeuglenker. Mit Erfolg: Wie sich zeigte, hatte der Kutscher reichlich Alkohol getrunken. Seine Blutalkoholkonzentration (BAK) betrug 1,98 Promille. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Papenburg, welches den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilte.

Ist eine Kutsche ein Fahrzeug im Sinne der StVO?


Allerdings legte der Kutscher Rechtsmittel ein. Das Landgericht als nächste Instanz entschied daraufhin, dass man hier weder die Promillegrenze für Autofahrer anwenden könne (eine Kutsche habe schließlich keinen Motor), noch die für Radfahrer (dieser Wert sei entwickelt worden, indem man mit Radfahrern Versuche zum Gleichgewichtssinn gemacht habe - eine Kutsche könne aber nicht umfallen). Das Gericht sprach den Kutscher frei.

Wehret den Anfängen!


Den zuständigen Staatsanwalt plagte nun eine Schreckensvision: Unzählige Pferdekutschen, ein-, zwei- und dreispännig, mit betrunkenen Kutschern am Samstagabend in Schlangenlinien auf dem Heimweg von Dorfkneipe und Disko, amokfahrende Pferdegespanne in der Stadt, Kutschenparkplätze vor jeder Gaststätte, Pferdeäpfel auf jeder Straße. Das durfte nicht sein. Umgehend legte er Revision ein.

Wie hat das Oberlandesgericht entschieden?


Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass eine Pferdekutsche durchaus ein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung und der strafrechtlichen Vorschriften sei. Auch ein Sachverständiger kam zu Wort – seines Zeichens Pferdezüchter und Turnierrichter für Gespannfahrten. Dieser erläuterte vor Gericht, dass Kutschenfahren eine durchaus anspruchsvolle Sache sei.

Pferde seien Fluchttiere, die durch Autos oder laute Geräusche in Panik geraten und durchgehen könnten. Eine Kutsche mit durchgehenden Pferden erreiche leicht eine Geschwindigkeit von 40 km/h und komme erst am nächsten massiven Hindernis zum Stehen. Daher müsse ein Kutscher ständig aufmerksam bleiben, auf die Ohren der Tiere achten und ihrem unkontrollierbaren Durchgehen rechtzeitig entgegenwirken. Auch müsse er ständig die Leinen richtig halten. Pferde würden im Normalfall nicht eigenständig auf Verkehrssituationen reagieren, sondern die Kommandos des Kutschers abwarten. Sie einfach im Verkehr laufen zu lassen, scheide daher aus.

Das Oberlandesgericht betrachtete die Anforderungen an das Kutschenfahren daher als vergleichbar mit denen an das Autofahren. Die Gefährdung durch eine große, schwere Kutsche schätzte es als viel höher ein als diejenige durch ein Fahrrad. Aus diesen Gründen wendete es hier die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer an. Damit lag die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille.

Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts blieb daher bestehen. Der Kutscher musste sich damit abfinden, es seinen Pferden gleichzutun und vor der Kutschfahrt nur anti-alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Der Staatsanwalt konnte aufatmen (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.2.2014, Az. 1 Ss 204/13).

Praxistipp


Vergehen im Straßenverkehr können schnell teuer werden und womöglich den Führerschein kosten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist auf solche Fälle spezialisiert und kann Sie zu Ihrem konkreten Problem zielgerichtet beraten.

(Wk)


Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich.


 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Günter Warkowski
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion