Der Prozessbetrug - Ein unterschätztes Delikt

27.08.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Mann,Handschellen Lügen vor Gericht kann strafrechtliche Folgen haben. © - freepik

Eine falsche Aussage von Klägern oder Beklagten im Zivilprozess kann zu strafrechtlichem Ärger führen. Es gibt mehrere Arten der Täuschung, mit denen sich Prozessbeteiligte strafbar machen können.

Betrug kommt häufiger vor, als man gemeinhin denkt. Viele von uns sind damit schon in Kontakt gekommen. Aber: Dass dieses Delikt auch vor Gericht stattfinden kann, in einem Zivilprozess um Geld oder Zahlungsansprüche, macht sich kaum jemand klar.

Was versteht man unter dem "normalen" Betrug?


Die meisten Menschen haben eine ziemlich klare Vorstellung, was Betrug ist. Intuitiv liegen sie damit meist auch durchaus richtig. Kurz zusammengefasst: Einen Betrug begeht man, wenn man jemand anderen täuscht, um sich auf dessen Kosten zu bereichern. Gesetzlich geregelt ist dieser Tatbestand in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB).

Zwei Bestandteile sind dabei also besonders wichtig:
- Die Täuschungshandlung (die auch in einer Unterlassung bestehen kann) und
- Die Bereicherungsabsicht.

Was ist ein Prozessbetrug?


Es gibt jedoch durchaus auch betrügerische Verhaltensweisen, bei denen man nicht sofort an Betrug denkt. Ein Spezialfall des Betruges ist der sogenannte Prozessbetrug. Dieses Delikt wird immer öfter verfolgt und taucht daher auch zunehmend in der Arbeit von Strafverteidigern auf.

Der Ausgangspunkt eines Prozessbetrugs ist immer ein Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht. Hier geht es oft zum Beispiel um Zahlungsansprüche, um den Ausstieg aus einem Vertrag oder um Schadensersatz - kurz gesagt um Geld.
Versucht nun eine der Prozessparteien - also der Kläger oder der Beklagte - das Gericht zu täuschen, um sich daraus im Prozess einen Vorteil zu verschaffen, begeht diese Person einen Prozessbetrug. Ist die Täuschung erfolgreich, handelt es sich um einen vollendeten Betrug. Wenn das Gericht die Täuschung erkennt, liegt immer noch ein versuchter Betrug vor, der ebenfalls strafbar ist.

Wie wird Prozessbetrug bestraft?


Der Prozessbetrug ist kein eigener Straftatbestand, sondern ein Unterfall des Betruges. Auf einen Betrug stehen laut § 263 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - zum Beispiel, wenn dadurch eine andere Person in wirtschaftliche Not gerät.

Beispiele: Wann handelt es sich um einen Prozessbetrug?


In einem Zivilprozess kann die Täuschung beispielsweise darin bestehen, dass man auf Zeugen einwirkt, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Oder darin, dass man als Kläger oder Beklagter Beweismittel manipuliert. Dies kann etwa passieren, indem man Dokumente fälscht.

Vollkommen ausreichend ist es jedoch schon, als Kläger oder Beklagter im Prozess wissentlich falsch vorzutragen. Dazu muss man wissen: In einem Zivilprozess ist jede Partei - Kläger oder Beklagter - dazu verpflichtet, sich zu den maßgeblichen Umständen des Falles vor Gericht zu äußern. Dies muss natürlich wahrheitsgemäß und vollständig passieren. Lässt man also etwas Wesentliches weg oder erfindet etwas Neues hinzu, um seine Chancen im Prozess zu verbessern, riskiert man eine Strafverfolgung.

Dass die Entscheidung über die im Prozess verhandelten Fragen letztendlich allein das Gericht trifft, ändert nichts daran, dass die Prozessparteien sich wegen solcher Handlungen oder Unterlassungen strafbar machen können.

Der Bundesgerichtshof befasste sich 2012 mit dem Fall einer Frau, die die Lebenspartnerin eines reichen russischen Geschäftsmannes gewesen war. Dieser hatte in Deutschland einige Geschäfte - unter anderem Immobilienkauf - getätigt und war dabei von einem Ehepaar und dessen Sohn betrogen worden. Diese wurden auch strafrechtlich deswegen verurteilt. Seine Lebensgefährtin verließ ihn und heiratete den Sohn des betrügerischen Paares. Um weiter ein gutes Leben zu haben, forderten beide nun von dem Russen eine Zahlung von fünf Millionen US-Dollar. Diese Summe habe er der Frau versprochen. Sie fälschten auch Unterlagen, um das Schenkungsversprechen zu beweisen und verklagten den Geschäftsmann. Das Gericht glaubte den Beweisen nicht und wies die Klage ab. Die gefälschten Urkunden wurden von dem Paar jedoch erneut als Beweis vorgelegt - in einem Verfahren, das nun der Russe angestrengt hatte, um andere an seine Ex-Lebensgefährtin gezahlte Gelder zurückzubekommen.
Gegen das Paar wurden Strafverfahren wegen Prozessbetruges eingeleitet. Die Frau erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, zehn Monaten und drei Wochen wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, der Mann musste für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter, da noch weitere Straftaten in die Verurteilung einflossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilungen (BGH, Urteil vom 10.1.2012, Az. 1 StR 580/11).

Wie kommt es zu einem Verdacht auf Prozessbetrug?


In so manchem Zivilprozess geht es um viel Geld. Und niemand verliert gerne. So mancher möchte eine Niederlage nicht auf sich sitzen lassen und beschuldigt dann seinen Prozessgegner, einen Prozessbetrug begangen zu haben. Es kann aber auch vorkommen, dass der Zivilrichter selbst der Meinung ist, belogen oder getäuscht worden zu sein - und sich an die Staatsanwaltschaft wendet.

Natürlich stellen in vielen Gerichtsverhandlungen Kläger und Beklagter den Sachverhalt unterschiedlich dar. Hier drängt sich dann oft der Verdacht auf, dass einer von beiden wohl lügen muss.
Ob die Staatsanwaltschaft dann tatsächlich ein Ermittlungsverfahren einleitet, hängt davon ab, ob jemand den Vorgang zur Anzeige bringt - also der Prozessgegner oder das Gericht selbst. Da dies nicht in jedem Fall passiert, ist die Dunkelziffer solcher Fälle vermutlich sehr hoch.

Wann verjährt ein Prozessbetrug?


Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Die Frist beginnt bei einem vollendeten Prozessbetrug mit dem Datum des Urteils in dem Zivilverfahren, in dem der Betrug begangen wurde.

Schadensersatz wegen Prozessbetrug


Der Geschädigte eines Prozessbetruges kann durchaus den Täter auch zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 823 Abs. 2 BGB. Wichtig ist der Nachweis, dass der geforderte Schadensersatz dem vom Täter durch Betrug erzielten Vorteil entspricht (OLG München, Beschluss vom 14.8.2017, Az. 13 U 1235/17).

Praxistipp


Wird gegen Sie wegen eines möglichen Prozessbetruges ermittelt, sollten Sie baldmöglichst die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers suchen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie schon im Frühstadium des Verfahrens beraten und Ihnen helfen, keine unbedachten Aussagen zu machen, die Sie später bereuen.

(Bu)


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 Stephan Buch
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