Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Kindesunterhalts in 2015

02.02.2015, Autor: Herr Niklas Böhm / Lesedauer ca. 1 Min. (850 mal gelesen)
Der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum gemäß § 32 Abs. 6 EStG.

Die bisherigen Unterhaltssätze orientieren sich an dem seit dem 01.01.2010 geltenden Freibetrag. Dieser Freibetrag soll jetzt erhöht werden. Den genauen Umfang der Erhöhungen wird das Bundeskabinett vermutlich im März 2015 entscheiden.

Es ist also im Laufe des Jahres 2015 mit einer Erhöhung der Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen.