eBay: BGH urteilt pro Abbruchjäger

30.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (312 mal gelesen)
Und noch einmal der BGH zum Thema eBay: Nachdem aktuell ein so genannter „Abbruchjäger“ für sein Geschäftsmodell durch Abweisung seiner Klage abgestraft wurde, ging es in einem weiteren Fall am gleichen Tag um einen Anbieter, der aus Angst vor einem zu niedrigen Angebot selbst über einen zweiten Account mitgeboten hatte.

Diesmal fiel das Urteil zugunsten des Klägers aus: Der Verkäufer eines gebrauchten Golfs hatte von einem zweiten Konto aus selbst mitgeboten, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Der unterlegene Mitbieter forderte daraufhin 16.500 Euro Schadensersatz. Obwohl sich herausstellte, dass jener Mitbieter bereits über 100 Schadensersatzklagen gegen eBay-Verkäufer erhoben hatte, bejahte der BGH aufgrund der Manipulation der Auktion durch den Verkäufer den Schadensersatzanspruch des Klägers. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Glück für den Abbruchjäger, dass die Klage in diesem Fall formell und inhaltlich gerechtfertigt war und die Tatsache, dass der Abbruchjäger selbst ein zweifelhaftes Geschäftsmodell verfolgt als nicht relevant bewertet wurde.“

Das Online-Auktionshaus eBay zeigte sich enttäuscht, dass der BGH keine klaren Kriterien für eine erforderliche Rechtssicherheit angibt. Man sei aber weiterhin bemüht, Bieter zu sanktionieren, die handfeste Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten aufweisen“, so eine Ebay-Sprecherin. Cäsar-Preller: „Die beiden aktuellen Urteile machen wieder jeden eBay-Streit zu einem Einzelfall – ich hätte mir hier ein wenig mehr Rechtsprägung vom BGH erwartet!“

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