Einkommensteuer: Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung nicht absetzbar

Autor: RAin Susanne Christ, FAinStR, Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015
1. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen und bis höchstens 4.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden.2. Die Verpflichtung zur unbaren Zahlung gilt auch dann, wenn die Kinderbetreuung im Rahmen eines Minijobs erbracht wird.

BFH, Urt. v. 18.12.2014 - III R 63/13

Vorinstanz: FG Nds., Urt. v. 20.3.2013 - 3 K 12356/12

EStG a.F. § 9c Abs. 1 S. 1; EStG n.F. § 10 Abs. 1 Ziff. 5

Das Problem

Die Eheleute, beide berufstätig, hatten zur Betreuung ihres dreijährigen Sohnes eine Teilzeitkraft beschäftigt, die in Form eines Minijobs 300 € monatlich erhielt. Das Nettogehalt wurde der Beschäftigten bar ausgezahlt; die Pauschalabgaben für Sozialversicherung und Steuern wurden im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens an die Bundesknappschaft überwiesen. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Kinderbetreuungskosten ab, weil die Zahlung bar getätigt worden war. Anders das FG: Es stellte sich auf den Standpunkt, dass bei einem Minijob die Kinderbetreuungskosten auch bei Barzahlung steuerlich abziehbar seien.

Die Entscheidung des Gerichts

Der BFH teilt die Ansicht des FG nicht. Unabhängig davon, wie die Kinderbetreuung organisiert wird, ist Voraussetzung für den steuerlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten, dass die Zahlung unbar auf das Konto des Empfängers erfolgt. Mit dem Erfordernis der unbaren Zahlung sollen Missbräuche verhindert und vor allem der Schwarzarbeit vorgebeugt werden. Insofern entspricht es der vom Gesetz bezweckten Gleichbehandlung, wenn für alle Formen der von § 9c EStG (a.F., § 10 Abs. 1 Ziff. 5 EStG n.F.) erfassten Betreuungsleistungen gleiche Nachweisanforderungen gelten. Deshalb sind Kinderbetreuungskosten, auch wenn sie in Form eines Minijobs erbracht werden, nicht steuerlich absetzbar, wenn die Bezahlung bar erfolgt.


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