Einspruch gegen Fahrverbot: Lohnt sich das?

13.02.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice
Artikel kommentieren
Fahrverbot,Einspruch,Widerspruch,Rechtsmittel In einigen Fällen lässt sich ein Fahrverbot abwehren oder verschieben. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Gründe für Fahrverbot: Ein Fahrverbot kann entweder von einer Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder von einem Gericht wegen einer Straftat im Straßenverkehr erlassen werden.

2. Einspruch: Gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem gleichzeitig ein Fahrverbot verhängt wird, kann der Betroffene Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Der Bescheid wird dann zunächst nicht rechtskräftig, so dass das Fahrverbot nicht beachtet werden muss.

3. Härtefälle: Auch wenn das Fahrverbot rechtmäßig ist, stellt es für den Betroffenen oft einen Härtefall dar, z.B. aus beruflichen Gründen. Das Fahrverbot kann dann zeitlich verlagert, auf einen PKW beschränkt oder gegen ein höheres Bußgeld ganz aufgehoben werden.
Ein Fahrverbot hat zur Folge, dass der betreffende Autofahrer für eine begrenzte Zeit seinen Führerschein abgeben muss und nicht fahren darf. Das Fahrverbot muss man unterscheiden vom Entzug der Fahrerlaubnis, der dauerhaft ist bzw. bei dem man die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen muss. Ein Fahrverbot kann eine Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erlassen. Dieses dauert dann ein bis drei Monate. Gerichte können wegen einer Straftat im Straßenverkehr ein Fahrverbot erlassen. Dieses kann bis zu sechs Monate dauern. Beim Thema Fahrverbot geht es also nicht um die Frage, wie man eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) besteht, sondern darum, die Entscheidung der Behörde als solche per Einspruch anzugreifen oder zu ändern.

Wie viele Bußgeldbescheide (auch mit Fahrverbot) sind fehlerhaft?


Eine große Zahl von Bußgeldbescheiden weist Fehler auf. Ihr Wirksamwerden kann von Rechtsanwälten oft erfolgreich verhindert werden. Die VUT Sachverständigengesellschaft wertete von 2007 bis 2013 über 14.000 Bußgeldbescheide aus. Bei acht Prozent dieser Bescheide wurde ein falscher Tatvorwurf erhoben, bei 25 Prozent war die Beweisführung mangelhaft, und weitere 23 Prozent wiesen geringere Mängel auf. Die meisten Autofahrer unternehmen jedoch trotzdem nichts, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot in den Briefkasten flattert. Dies liegt zum Teil daran, dass es manchem peinlich ist, sich mit anderen Personen über einen begangenen Verkehrsverstoß auseinander zu setzen. Viele Betroffene halten jedoch auch rechtliche Gegenmaßnahmen wie einen Einspruch von vornherein für aussichtslos.
In welchen Fällen wird ein Fahrverbot angeordnet?

Wie kommt es zur Anordnung eines Fahrverbots?


Sobald die Bußgeldentscheidung der Behörde rechtskräftig geworden ist, wird ein im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid erlassenes Fahrverbot wirksam. Die Rechtskraft tritt ein, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Betroffene Einspruch erhoben hat. Dann muss dieser seinen Führerschein zu dem im Schreiben genannten Termin bei der Polizei oder Führerscheinstelle abgeben. Das Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Ist es abgelaufen, kann sich der Verkehrssünder seinen Führerschein zurückholen und sich wieder ans Lenkrad setzen.

Sogenannte Ersttäter können vor Beginn des Fahrverbots einen viermonatigen Vollstreckungsaufschub in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können sie selbst bestimmen, wann sie das Fahrverbot antreten. Auf diese Weise kann zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der das Auto für seine Tätigkeit oder für den Weg zur Arbeit benötigt, eine andere Lösung organisieren. Vielleicht lässt sich das Fahrverbot auch zum Teil in seinen Urlaub verlegen. Wichtig: Diese Möglichkeit gibt es nur bei Fahrverboten aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, nicht für solche nach Straftaten.

Während eines Fahrverbots und nach Ablauf des Vollstreckungsaufschubs sollte man unbedingt die Hände vom Lenkrad lassen: Wer die Entscheidung der Behörde nicht respektiert, begeht die Straftat: "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Mehr dazu behandeln wir in unserem Rechtstipp:
Fahren trotz Fahrverbot – was riskiere ich?

Wie kann ich Einspruch gegen ein Fahrverbot erheben?


Ein persönlich betroffener Bürger kann gegen jeden behördlichen Verwaltungsakt Einspruch bzw. Widerspruch einlegen. Dies gilt auch für einen Bußgeldbescheid, mit dem gleichzeitig ein Fahrverbot verhängt wird. Wenn Betroffene einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt aufsuchen, wird dieser erst einmal überprüfen, ob die Behörde bei der Anordnung des Fahrverbot formale und inhaltliche Fehler begangen hat, was Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch ist. Denn Behörden müssen bestimmte Formalien einhalten und das Recht ordnungsgemäß anwenden. Bei einigen Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird regelmäßig ein Fahrverbot verhängt – bei anderen nicht. Hier kann der Anwalt prüfen, ob es sich um einen der üblichen Fälle handelt. Ist dies nicht der Fall, gibt es vielleicht Möglichkeiten, mit einem Einspruch bzw. Widerspruch Erfolg zu haben.

Auch andere Fehler kommen immer wieder vor. Da werden Betroffene angeblich an zwei Orten zugleich geblitzt, oder es wird eine falsche zulässige Höchstgeschwindigkeit angenommen. Auch Tempo-Messgeräte können falsch bedient werden oder defekt sein. All dies ist schon vorgekommen. Nicht wenige Fahrer erhalten zu Unrecht Bußgeldbescheide, obwohl sie in Wahrheit gar nicht zu schnell gefahren sind.

Wo erhebe ich Einspruch gegen das Fahrverbot?


Absender eines Bußgeldbescheids mit Fahrverbot ist meist die zentrale Bußgeldstelle beim örtlichen Straßenverkehrsamt. An diese müssen Betroffene auch ihren Einspruch gegen das Fahrverbot richten. Wichtig: Aus dem Schreiben muss sich ergeben, wogegen genau Einspruch erhoben wird. Das Schreiben muss Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids nennen. Es sollte natürlich auch selbst ein Datum tragen.

Wie kann eine Abänderung des Fahrverbots erreicht werden?


Häufig lässt sich mit einem Einspruch gegen das Fahrverbot eine Abänderung des ursprünglichen Bescheids durchsetzen. So kann es sein, dass einem Betroffenen, der beruflich einen Bagger, einen Gabelstapler oder eine Kehrmaschine fährt, ein Fahrverbot nur für PKW erteilt wird. Dies hilft, berufliche Probleme zu vermeiden. Es gibt auch einzelne Fälle, in denen die Behörde auf das Fahrverbot verzichtet, dafür aber das Bußgeld erhöht. Von solchen Möglichkeiten machen die Gerichte Gebrauch, wenn der Arbeitsplatz des Betroffenen durch das Fahrverbot konkret in Gefahr ist und keine Möglichkeit besteht, dieses zum Beispiel in seine Urlaubszeit zu verlegen. Allerdings müssen hier gute Argumente vorgebracht werden. Eine detaillierte Begründung des Einspruchs gegen das Fahrverbot ist gefragt, nicht einfach nur "ich habe keine Lust, Bus zu fahren." Dabei kann wieder die Beratung und Vertretung durch einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt helfen.

Einspruch gegen Fahrverbot wegen Augenblicksversagens?


In einigen Fällen kann der Einspruch gegen ein Fahrverbot auch mit dem Nachweis gelingen, dass der Verkerhrsverstoß ein sogenanntes "Augenblicksversagen" war oder auch durch einen sogenannten "Mitzieheffekt" zustande gekommen ist. Zum Beispiel: Man steht vor einer roten Ampel, ist in Gedanken und sieht ein grünes Licht. Andere Autos fahren los. Man gibt ebenfalls Gas und es blitzt: Die grüne Ampel galt für eine andere Fahrspur. Sogar das Übersehen eines Verkehrszeichens kann – speziell bei einem Ortsunkundigen – unter Umständen als Augenblicksversagen gedeutet werden.

Wie läuft das Verfahren nach dem Einspruch gegen das Fahrverbot ab?


Ein Einspruch hat zuerst einmal die Folge, dass der Bescheid über Bußgeld und Fahrverbot nicht rechtskräftig wird. Die Behörde prüft nun die Beweislage noch einmal. Kommt sie - wie wohl meist zu erwarten - zu dem Ergebnis, dass der Betroffene die jeweilige Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird es eine Hauptverhandlung vor Gericht geben. Dabei hat der oder die Betroffene persönlich zu erscheinen. Hier kann er nun seine Aussage machen, zum Tatvorwurf Stellung nehmen und auch mit Hilfe seines Anwalts weitere Beweise vorbringen. Daraufhin erfolgt ein Urteil, das ihn freispricht oder den Bescheid bestätigt.

Sollte man beim Einspruch gegen ein Fahrverbot auf Zeit spielen?


In einigen Fällen kann einfach nur durch die Zeit, die der Einspruch erfordert, das Fahrverbot so lange verschoben werden, dass es weniger Schaden anrichtet. Viele Arbeitnehmer haben nicht die Möglichkeit, innerhalb der Viermonatsfrist ihren Urlaub zu nehmen, sondern können dies erst später. Wie sinnvoll allerdings ein Einspruch aus solchen Gründen ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Man sollte dabei nicht vergessen, dass ein Einspruch in den meisten Fällen zu einem Gerichtsverfahren führt, das unangenehm sein und weitere Kosten verursachen kann.

Was gilt, wenn ein Gericht das Fahrverbot ausgesprochen hat?


Ein Fahrverbot kann nicht nur durch eine Behörde im Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesprochen werden, sondern auch durch ein Gericht. Dann handelt es sich um eine Nebenstrafe im Strafverfahren. Gegen das jeweilige Urteil lassen sich Rechtsmittel beim nächsthöheren Gericht einlegen. Wenn dies nicht passiert oder die Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird das Urteil rechtskräftig und das Fahrverbot ist anzutreten.

Praxistipp zum Einspruch gegen ein Fahrverbot


Wenn Sie Zweifel haben, ob das gegen Sie verhängte Fahrverbot rechtmäßig ist, sollten Sie den Fall einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen das angeordnete Fahrverbot am besten abschätzen.

(Ma)


Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich.


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion