Enterprise Holdings zahlt Zinsen an Anleger nicht aus

30.09.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (298 mal gelesen)
Auf die Anleger der Enterprise Holdings kommt Ungemach zu. Die am 26. September fällig gewordenen Zinsen für die Mittelstandsanleihe 2012/17 wurden nicht ausgezahlt.

Hintergrund ist, dass die Gesellschaft insolvent ist und in England Verwalter zum Schutz von Vermögen und Gesellschaft bestellt hat. Das ist in etwa vergleichbar mit einem Schutzschirmverfahren in Deutschland. Ohne dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt zu sein, wird dabei versucht, Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens voranzutreiben.

„Die Anleger sollten jetzt auf der Hut sein. Ausbleibende Zinszahlungen sind oft nur der Anfang einer für die Anleger negativen Entwicklung, die sich mit Änderungen der Anleihekonditionen und finanziellen Verlusten fortsetzen kann“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Versicherungsanbieter Enterprise Holdings hat zwei Anleihen am Markt platziert. Für die Anleihe 2012/17 (ISIN: DE000A1G9AQ4 / WKN: A1G9AQ) mit einem Emissionsvolumen von 19,5 Millionen ist die Zahlung der am 26. September fällig gewordenen Zinsen ausgeblieben. In einem Jahr steht die Anleihe komplett zur Rückzahlung an. Die zweite Anleihe 2015/20 (ISIN: DE000A1ZWPT5 / WKN: A1ZWPT) ist 30 Millionen Euro schwer und ebenfalls mit 7 Prozent verzinst.

Wie es für die Anleger der Anleihen weitergeht, ist derzeit noch offen. „Möglich ist, dass im Zuge der Sanierung die Anleihebedingungen zum Nachteil der Anleger geändert werden sollen. Das kann eine Senkung des Zinssatzes, die Stundung der Zinsen oder auch längere Laufzeiten bedeuten“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Das sind aber nicht die einzigen beunruhigenden Nachrichten für die Anleger. Denn wie die Enterprise Holdings etwas kryptisch mitteilte, wurde „der Vorstand der EHL auf potentielle, aber fälschliche rechtliche Schritte aufmerksam, die dazu führen könnten, Mittel umzulenken, die dafür bestimmt sind, das Geschäft zu restrukturieren und neu zu gestalten. Solche Maßnahmen würden der Position aller möglichen Gläubiger schaden.“

„Angesichts dieser Meldungen und auch vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein Insolvenzverfahren nach britischem Recht handelt, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Interessen prüfen lassen“, sagt Rechtanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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