Entfernung Messstelle / Ortsschild unterschritten: Richtlinienverstoß bei Geschwindigkeitsmessung!

28.09.2011, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 1 Min. (3178 mal gelesen)
Ordungswidrigkeit, Geschwindigkeit, Fahrverbot, Messfehler

Im vorliegenden Fall hat das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht Ravensburg den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200,- € und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Betroffene Rechtsbeschwerde, mit der Begründung, die Geschwindigkeitsmessung sei unter Verstoß der Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung erfolgt. Die Geschwindigkeitsmessung hat hier nur 98 m vor dem die Geschwindigkeitsüberschreitung aufhebenden Ortsschild stattgefunden, wogegen mindestens 150 m Entfernung vorgeschrieben sind. Das Vorliegen eines Ausnahmefalls im Sinne der Richtlinien wurde im erstinstanzlichen Urteil jedoch verneint, doch das Unterschreiten der festgelegten Mindestabstände ist nur in begründeten Fällen erlaubt. Ein solcher ist hier nicht zu erkennen gewesen und das OLG Stuttgart hat das erstinstanzliche Urteil durch Beschluss aufgehoben.

Vgl. OLG Stuttgart vom 03.02.2011, 2 Ss 8/11


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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.