Facebook Abmahnung: Privatperson erhält Abmahnung wegen Nutzung fremde

04.05.2015, Autor: Herr Tobias Röttger / Lesedauer ca. 2 Min. (310 mal gelesen)
Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder vor. Im Auftrag eines Fotografen hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder eine Privatperson abgemahnt, die ein fremdes Bild auf ihrem privaten Facebook-Account als Profilbild ohne notwendige Lizenz verwendet haben soll.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder vor. Im Auftrag eines Fotografen hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder eine Privatperson abgemahnt, die ein fremdes Bild auf ihrem privaten Facebook-Account als Profilbild ohne notwendige Lizenz verwendet haben soll.
Rechtsanwalt Lutz Schroeder hat bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl an Abmahnungen für unterschiedliche Urheber gegenüber eBay-Verkäufern ausgesprochen, die angeblich unlizenzierte Produktfotografien verwendet haben sollen. Daneben war er auch sehr aktiv im massenhaften Versenden von Filesharing-Abmahnungen und hat hier insbesondere Rechteinhaber aus der Pornobranche vertreten.

Im vorliegenden Fall ( ) geht es nicht um ein Vorschaubild oder die Frage, ob man wegen des Teilens eines Bildes auf Facebook abgemahnt werden kann, sondern um das klassische Posten / Hochladen eines Bildes in einem Facebook-Profil.

Forderungen aus der Abmahnung
Gegenüber der Abgemahnten werden folgende Forderungen geltend gemacht:

Löschung des streitgegenständlichen Bildes
2.000 € Schadensersatz (1.000 € Lizenzgebühr + 100%iger Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung)
255,85 € Anwaltsgebühren (aus einem Streitwert von 2.000 €)
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Gewerbliches oder privates Profil
Bei dem streitgegenständlichen Facebook-Profil handelt es sich nicht um ein gewerbliches Profil, sondern um ein privates Profil. Sofern tatsächlich eine unlizenzierte Nutzung des Bildes vorgelegen hat, ist es für die Frage der Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung irrelevant, ob das Facebook-Profil privat oder gewerblich genutzt worden ist. Interessant wird diese Unterscheidung jedoch bei der Frage der Höhe des Schadensersatzes und der Anwaltskosten. Die angesetzte Schadensersatzforderung ist mit 2.000 € für die Nutzung in einem privaten Facebook-Profil nach unserem Dafürhalten enorm hoch.

Vorsicht bei der Verwendung fremder Bilder auf Facebook und Co.
Bisher steht noch nicht fest, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob eine größere Anzahl von Facebook-Nutzern durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder abgemahnt worden sind.

Selbst wenn es sich nur um einen Einzelfall handeln sollte, zeigt dieser Fall doch deutlich, dass man mit dem Umgang fremder Bilder im Internet Vorsicht walten sollte.

Wir können nur jedem abraten, auf Facebook fremde Bilder zu posten, sofern nicht bestenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt oder es sich um nachweislich freie (Public Domain oder die entsprechende CC 0 Lizenz) Bilder handelt. Auch Bilder, die keinen Copyright Vermerk ( ) enthalten sind urheberrechtlich geschützt! Es reicht auch nicht aus, den Urheber zu benennen oder zur Ausgangsquelle zu verlinken. Die Erlaubnis muss zwingend vorliegen!