Fahrerflucht: Ab wann droht Führerscheinentzug? Neues Urteil schafft Klarheit!

08.04.2013, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (3140 mal gelesen)
Informationsbeitrag zum Urteil des LG Landshut über die Wertgrenze, die bei einer Fahrerflucht zur Entziehung der Fahrerlaubnis herangezogen wird.

Das deutsche Recht gibt vor, dass bei einer Fahrerflucht Tätern die Entziehung des Führerscheins droht. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter einen „bedeutenden Schaden“ verursacht hat. An genau diesem Punkt setzt das Landgericht (LG) Landshut in einer Entscheidung an und stärkt die Rechte von Beschuldigten enorm. Das LG nimmt einen „bedeutenden Schaden“ erst ab 2.500 Euro an, während andere Gerichte Autofahrern den Führerschein schon ab einem Schaden von 1.300 Euro abnehmen.

Angeklagte erhält Führerschein zurück
Im konkreten Fall touchierte eine Fahrerin einen Opel Astra und verursachte einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Die Fahrerin beging Fahrerflucht, konnte aber von der Polizei ermittelt werden und landete deswegen vor dem Amtsgericht Landshut. Dieses sah die bisherige Grenze von 1.300 Euro an und nahm der Angeklagten den Führerschein ab. Diese wehrte sich jedoch und ging in die nächste Instanz – vor das LG. Hier bekam die Angeklagte Recht und ihren Führerschein zurück. Sie wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass infolge der erheblich gestiegenen Fahrzeugreparaturkosten und der neuen Fahrzeugkonstruktionen für einen Laien nicht immer sofort erkennbar ist, ob es sich bei einem Unfallschaden um einen bedeutenden Fremdschaden handelt oder nicht. Die bisherige Grenze sei nicht mehr angemessen.

Verteidigungschancen bei Fahrerflucht gestiegen
Die Entscheidung des LG zeigt, dass Fahrerflucht nicht per se einen Führerscheinentzug zur Folge haben muss. Vielmehr können sich Angeklagte auf die Entscheidung berufen und somit den Führerscheinentzug verhindern. Aus anwaltlicher Sicht ist die Anhebung der Wertgrenze längst überfällig gewesen und daher zu begrüßen, da die bisherige Wertgrenze mittlerweile zehn Jahre alt ist – hier bleibt zu hoffen, dass sich die neuerliche Rechtsprechung durchsetzt. Droht Beschuldigten bei einer Fahrerflucht der Führerscheinentzug, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um die Fahrerlaubnis behalten zu können.



Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht