FAREDS Abmahnung: "Competition"

25.02.2015, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (194 mal gelesen)
Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Competition" versendet die Rechtsanwaltskanzlei Fareds bmahnungen. Hier finden Sie nützliche Tipps!

Berichten zufolge mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Malibu Media LLC. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Competition" ab.

Es wird behauptet, dass anhand eines Softwareunternehmens festgestellt worden sei, dass der Clip über eine Tauschbörsensoftware illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger der "Competition"-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Tun Sie das Schreiben nicht einfach als „Betrug“ oder „Abzocke“ ab und ignorieren es. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin