Fleher Brücke: Verwaltungsgericht schafft Tempolimit 80 km/h ab – gegen Bußgelder wehren!

31.10.2014, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (530 mal gelesen)
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 30.10.2014 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke (80 km/h) endlich für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 K 2251/14).

Die Messstelle „Fleher Brücke“ auf der A46 zwischen Düsseldorf und Neuss kommt nicht zur „Ruhe“. Machte sie im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 durch zahlreiche Fehlmessungen auf sich aufmerksam, gegen die Betroffene erfolgreich vorgehen konnten – wir deckten auf, dass mit einer nicht mehr zugelassenen Auswertesoftware gearbeitet wurde –, so gibt es nun eine neuerliche Entscheidung um Düsseldorfs bekannteste Autobahnbrücke.

Und die hat es in sich: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 30.10.2014 die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke (80 km/h) endlich für rechtswidrig erklärt (Az.: 6 K 2251/14).
Autofahrer können nun darauf hoffen, dass am Stauschwerpunkt Fleher Brücke bald wieder freie Fahrt herrscht – damit könnte auch die Messstelle mit Tempo 80 dort bald endgültig der Vergangenheit angehören!


Hintergrund: Tempolimit wurde für Brückensanierung errichtet

Zum Tempolimit an besagter Stelle kam es in der Vergangenheit, da die Brücke saniert werden musste. Um während der Sanierungsarbeiten die Sicherheit auf der Brücke zu gewährleisten, wurde neben dem Tempolimit auf die umstrittene Messstelle mit dem Messgerät PoliScan der Firma Vitronic eingestellt, welches man durch die charakteristischen Säulen auf dem Mittelstreifen erkennen kann – leider oftmals viel zu spät.

Als die Brückensanierung dann jedoch im Jahr 2013 beendet war, blieben Tempolimit und Messstelle einfach auf der Brücke, was nun zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung wurde.
Und tatsächlich: Die Düsseldorfer Verwaltungsrichter befanden, dass mit dem Wegfall der Brückensanierung auch der Grund für das Tempolimit weggefallen sei. Die unangenehme Folge für die Blitzer: Laut Pressemitteilungen mussten die Messgeräte auf der Fleher Brücke bereits abgeschaltet werden!


Tempolimits hinterfragen!

Das Düsseldorfer Urteil ist in allen Belangen zu begrüßen: Eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung schränkt die Rechte von Autofahrern tatsächlich unverhältnismäßig ein, da sie die Fahrer auf der A46 vollkommen grundlos zum langsamen Fahren zwingt.

Mit dem Urteil könnte den Nutznießern der Messstelle künftig zwar eine wichtige Einnahmequelle abhandenkommen, es zeigt aber zugleich, dass nicht jedes Tempolimit auch stets auf einem festen Rechtsgrundlagenfundament steht. Wie es konkret mit der Messstelle weitergeht, wird sich kurzum entscheiden: Das Land hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen. Die Chancen hierfür sehen wir allerdings als gering.

Das Urteil zeigt, dass auch schon langjährig bestehende Messstellen immer neu erfolgreich hinterfragt werden können und müssen. Auch verdeutlicht die Entscheidung auf prominente Weise, dass nicht nur einzelne Messungen, sondern sogar gesamte Messstellen von Betroffenen erfolgreich angegriffen werden können. Auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte helfen ihnen hierbei gerne und erfolgreich weiter.


Tim Geißler

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: 0202 245 670