Führerschein Sperrfristverkürzung mit Aufbauseminar

05.12.2014, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (789 mal gelesen)
Das Amtsgericht Kehl hat am 21.3.2014 entschieden, dass die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar die vorzeitige Aufhebung der Führerscheinsperre und die Neuerteilung rechtfertigen kann.

Dem Betroffenen wurde nach einer „Alkoholfahrt“ mit 1,21 ‰ Blutalkoholgehalt die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 10 Monaten für eine Neuerteilung des Führerscheins verordnet.

Das Gericht kann eine solche Sperre nach § 69 a StGB vorfristig aufheben, sofern sich ein Grund dafür ergibt, dass der Verurteilte wieder zur Verkehrsteilnahme mit Kraftfahrzeugen wieder geeignet ist u. die Sperrzeit mindestens schon 3 Monate dauerte. Das Amtsgericht führte in seiner Begründung aus, es würde eine auf neue Tatsachen gestützte zureichende Wahrscheinlichkeit genügen, dass sich der Betroffene im Straßenverkehr nicht wieder als gefährlich erweisen würde. Insoweit käme es auf eine gerechte Bewertung und Beurteilung der besonderen Fallumstände an. Pauschale Betrachtungsweisen verbieten sich.

So kann ein maßgeschneidertes standardisiertes Aufbauseminar für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer einerseits zu einer Verbesserung von Selbstwahrnehmung u. Selbstkritik führen. Andererseits könne so auch eine selbstverantwortliche Reflektion der eigenen Verhaltensweisen im Straßenverkehr erzielbar sein, welche dann dem Teilnehmer eine positive Entwicklungsprognose für die Zukunft bescheinige.

Amtsgerichts Kehl v. 21.3.2013

Hinweis:

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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.