GEBAB MS Buxwind: Verjährung von Schadensersatzansprüchen

18.04.2016, Autor: Herr A. Perabo-Schmidt / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Anleger, die sich an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind beteiligt haben und noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten handeln. Schon in Kürze droht die Verjährung möglicher Forderungen.

Die Beteiligung an dem im November 2006 aufgelegten Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind verlief für die Anleger nicht wunschgemäß. Schon 2014 steckte die Fondsgesellschaft in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um sich aus der Bredouille zu befreien, wurde daher ein Umbau- und Betriebsfortführungskonzept beschlossen. An der Umsetzung dieses Konzepts hing auch der Fortbestand der Fondgesellschaft. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, wurden die Anleger aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren.

Die Krise der Handelsschifffahrt ist auch heute noch nicht vorbei. Überkapazitäten und niedrige Charterraten machen den Fondsgesellschaften das Leben schwer. In den vergangenen Jahren mussten bereits etliche Schiffsfonds Insolvenz anmelden und Anleger erlitten regelmäßig hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage. „Allerdings können auch in vielen Fällen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind müssen allerdings aufpassen. Sie konnten sich seit November 2006 an dem Fonds beteiligen. „Mögliche Forderungen verjähren taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko. „Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als besonders sichere Geldanlagen beworben“, sagt Dr. Perabo-Schmidt.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der sog. Kick-Backs. Hohe Vermittlungsprovisionen müssen offengelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit erhält, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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