Gegendarstellung gegen Tatsachenbehauptung in privatem Blog

03.01.2017, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (329 mal gelesen)
Gegen Tatsachenbehauptungen in einem privaten Blog ist grundsätzlich eine Gegendarstellung möglich. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Die Rechtsgrundlage für die Gegendarstellung richtet sich danach, in welchem Medium die „Ausgangsmitteilung“ ist, gegen die sich die Gegendarstellung richtet.

Ausgangsmitteilung und Rechtsgrundlage der Gegendarstellung

Bei einer Gegendarstellung gegen einen Blog ist §  56 RStV die Rechtsgrundlage-

Private Blogs und deren Inhalte

Dem KG Berlin nach kommt eine Gegendarstellung auch bei Tatsachenbehauptungen in privaten Blogs in Betracht, auf denen lediglich unregelmäßig Inhalte gepostet wurden.

Allerdings ist das umstritten, in der Literatur wird auch diese Ansicht vertreten: Private Internetseiten, auf denen nur von Zeit zu Zeit gelegentlich Inhalte veröffentlicht werden, seien keine Angebote nach § 56 RStV.

Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite www.medienrechtfachanwalt.de, dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen:



Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Datenschutzbeauftragte (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80

www.kanzlei-wienen.de
www.medienrechtfachanwalt.de