Gemeinschaft: Keine Abtretung von Mängelrechten gegen Bauträger

Autor: RA FAMuWR FABau-/ArchR Dr. Andreas Ott, Kanzlei Müller Radack, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B. einzelne Erwerber abtreten kann. Ein dennoch gefasster Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Beschlussfassung, wenn diese auch ohne Abtretung erfolgt wäre.

OLG Stuttgart, Urt. v. 3.7.2012 - 10 U 33/12

Vorinstanz: LG Stuttgart - 12 O 433/08

BGB § 139; WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3, 21 Abs. 3

Das Problem:

Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Mängelrechte der einzelnen Erwerber aus den zugrunde liegenden Bauträgerverträgen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeübt werden sollen (Ermächtigungsbeschluss). In demselben Beschluss ist weiter bestimmt, dass diese Rechte an einen einzelnen Erwerber abgetreten werden. Der Bauträger verlangt in einem Rechtsstreit gegen diesen Erwerber Zahlung der noch offenen Vergütung. Der Erwerber erklärt u.a. die Aufrechnung mit einem Kostenvorschussanspruch zur Durchführung der Selbstvornahme wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und erhebt wegen des überschießenden Betrages Widerklage. Der Bauträger wendet ein, dass der Beschluss über die Abtretung unwirksam sei.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das OLG führt aus, dass durch den Beschluss über das Ansichziehen der Mängelrechte an die WEG nur deren Ausübungsbefugnis begründet worden sei. Rechtsinhaber blieben aber weiterhin die einzelnen Erwerber von Wohnungseigentum aus den zugrunde liegenden Bauträgerverträgen. Der Beschluss über die Abtretung durch die WEG sei deshalb unwirksam. Gemäß § 139 BGB liege jedoch nur Teilnichtigkeit vor, weil davon auszugehen sei, dass ein Beschluss über das Ansichziehen der Mängelrechte an die WEG auch ohne die nachfolgende Abtretung an einzelnen Erwerber beschlossen worden wäre.


Wussten Sie schon?

Werden Sie jetzt Teilnehmer beim Anwalt-Suchservice und Sie greifen jederzeit online auf die Zeitschrift „Miet-Rechtsberater“ des renommierten juristischen Fachverlags Dr. Otto Schmidt, Köln, zu.

Die Zeitschrift ist speziell auf Praktiker zugeschnitten. Sie lesen aktuelle Urteilsbesprechungen inklusive speziellem Beraterhinweis sowie Fachaufsätze und Kurzbeiträge zum Thema Miet- / WEG-Recht und zwar 24/7, also wo und wann immer Sie wollen.

Infos zur Teilnahme