German Pellets: Anleger nah am Totalverlust

07.07.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (219 mal gelesen)
Viel schlimmer hätte es für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH kaum kommen können. Sie stehen im Insolvenzverfahren so gut wie mit leeren Händen da.

Lediglich eine Insolvenzmasse von 4,4 Millionen Euro stehe noch als freie Masse für die Gläubiger zur Verfügung, teilte die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde den Anlegern bei der ersten von vier Gläubigerversammlungen in Schwerin mit.

Viel Hoffnung hatten die Anleger offenbar ohnehin nicht mehr. Die Schweriner Kongresshalle war bei der Gläubigerversammlung nur spärlich gefüllt. Gute Neuigkeiten haben die Anleger aber auch nicht verpasst. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin vorlegte, sind erschütternd. 480 Millionen Euro Schulden hat die German Pellets GmbH offenbar aufgetürmt. Als freie verfügbare Masse für die Gläubiger sind aber nur etwa 4,4 Millionen Euro für die Gläubiger vorhanden. Zum Vergleich: Über Anleihen und Genussrechte hatten Anleger rund 270 Millionen Euro investiert. Von diesem Geld werden sie im Insolvenzverfahren voraussichtlich so gut wie nichts wiedersehen. „Das grenzt schon fast an einen Totalverlust“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dennoch müssen die Anleger die Hoffnung nicht so ganz aufgeben. Denn anders als es German Pellets-Chef Leibold gerne dargestellt hatte, sind offenbar nicht nur die milden Winter an der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens Schuld gewesen. Vielmehr habe es auch Misswirtschaft gegeben und auch Umsatzzahlen könnten geschönt gewesen sein. „Sollten in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben gemacht worden sein, können sich daraus Schadensersatzansprüche für die Anleger aus Prospekthaftung ergeben“, sagt Rechtsanwältin Gaber. Ansprüche können auch gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein, falls sie in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts.

Auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger nicht viel zu holen ist: Die Forderungen sollten dennoch fristgerecht angemeldet werden. Sonst können sich nicht berücksichtigt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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