Geschwindigkeitsüberschreitung: ProViDa-Messung vom Motorrad aus fehlerbehaftet!

14.08.2012, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 1 Min. (1657 mal gelesen)
Bei Verkehrsüberwachungen mittels Messungen durch das ProViDa-System vom Motorrad aus kann nur bei Geradeausfahrten in aufrechter Position von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden. Bei Messungen in Schräglage darf das ProViDa-System vom Motorrad aus nicht angewandt werden, da „bei Kurvenfahrten in Situationen mit extremer Schräglage durch einen verringerten Reifenabrollumfang des messenden Fahrzeuges Messwerte für die Wegstrecke und die Geschwindigkeit systematisch zu groß berechnet werden, wobei zurzeit ungeklärt ist, ob die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten werden“.

OLG Hamm, Beschluss v. 26.08.2010

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana und Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.