GEWA-Tower: Auf Baustopp folgt Ankündigung des Insolvenzantrags

25.11.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (340 mal gelesen)
Seit einigen Tagen ruhen die Bauarbeiten am sog. GEWA-Tower in Fellbach. Nachdem die Gespräche mit dem Generalunternehmer über ein Ende des Baustopps ergebnislos verlaufen sind, kündigte die Projektgesellschaft GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG am 18. November an, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.

„Erst Baustopp, dann Insolvenzantrag. Die Anleger der GEWA-Anleihe sind zu recht beunruhigt und fürchten finanzielle Verluste“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Hoch hinaus soll es mit dem GEWA-Tower gehen. Nach Unternehmensangaben soll der Tower der dritthöchste Wohnturm Deutschlands werden mit Wohnungen auf 34 Etagen und einem Hotel. Zur Finanzierung hatte die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im März 2014 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro begeben. Bei einem Zinssatz von 6,5 Prozent jährlich steht die Anleihe im März 2018 zur Rückzahlung an. Doch jetzt könnte alles ganz anders kommen. Vermeldete die GEWA 5 to 1 noch im Oktober, dass ein Investor für das Hotel gefunden und rund zwei Drittel aller Wohnungen verkauft seien, zeichnet sich seit einigen Tagen ein ganz anderes Bild ab. Der Rohbau steht, doch die Bauarbeiten am Tower ruhen inzwischen. Die Gespräche zur Wiederaufnahme der Bauarbeiten sind gescheitert und nun soll der Insolvenzantrag folgen. Da der Verkaufspreis für das Hotel erst im ersten Quartal 2017 gezahlt werden soll, gab es nun offensichtlich Klärungsbedarf bezüglich der weiteren Baufinanzierung und Bauplanung zwischen der GEWA und dem Generalunternehmer. Eine Einigung konnte aber offenbar nicht erzielt werden. „Was noch Hoffnung für die Anleger macht ist, dass die Anleihe erstrangig mit einer Grundschuld besichert ist und der Bau im geordneten Insolvenzverfahren beendet werden soll. Ein Totalausfall der Anleihe ist daher wahrscheinlich nicht zu befürchten. Das heißt aber nicht, dass den Anlegern keine finanziellen Verluste drohen“, so Cäsar-Preller.

Wie es mit dem Wohnturm und der Anleihe weitergeht, lässt sich im Moment noch nicht sagen. „Um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu wahren und Verlusten vorzubeugen, können die Anleger aber schon jetzt aktiv werden“, sagt Cäsar-Preller. So könne geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist oder die Verkaufsprospekte fehlerhaft sind“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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