Hansa Hamburg Shipping: Insolvenzwelle erfasst acht Schiffsfonds

22.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (462 mal gelesen)
Insolvenzwelle bei Hansa Hamburg Shipping: Gleich über acht Schiffsgesellschaften wurde Anfang Juni am Amtsgericht Niebüll das Insolvenzverfahren eröffnet. Sie gehörten zum Einnahmepool der Wappen-Reederei.

Betroffen sind die Gesellschaften der Tanker MT Wappen von Leipzig (Az.: 5 IN 46/15), MT Wappen von Bremen (Az.: 5 IN 47/15), MT Wappen von Bayern (Az.: 5 IN 48/15), MT Wappen von München (Az.: 5 IN 49/15), MT Wappen von Hamburg (Az.: 5 IN 50/15), MT Wappen von Berlin (Az.: 5 IN 51/15), MT Wappen von Frankfurt (Az.: 5 IN 52/15) und MT Wappen von Stuttgart (Az.: 5 IN 53/15). „In allen Fällen müssen die Anleger mit empfindlichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen“, befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Probleme bei den Schiffsfonds waren nicht neu. Durch die Weltwirtschaftskrise 2008 verbunden mit sinkenden Charterraten gerieten die Fonds wie viele andere Schiffsfonds auch in finanzielle Schwierigkeiten. Mit Hilfe von Fortführungskonzepten sollten die Fonds gerettet werden. Am Ende stehen aber doch die Insolvenzanträge.

„Die Anleger sollten handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, empfiehlt Cäsar-Preller. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich handelt es sich bei den Fondsanteilen jedoch in der Regel um unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß auch Risiken mit sich bringen. Cäsar-Preller: „Das zeigt sich schon in den zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren. Anleger haben dabei schon viel Geld verloren“, sagt Cäsar-Preller. Für die Anleger reicht das Risiko bis zum Totalverlust der Einlage. Diese Risiken wurden in der Anlageberatung allerdings häufig verschwiegen oder nur angedeutet. Trotz ihres spekulativen Charakters wurden Schiffsfonds auch an Anleger vermittelt, die ihr Geld sicher anlegen und z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten. „Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, sagt Cäsar-Preller.

Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Laut BGH-Urteil müssen diese sog. Kick-Back-Zahlungen unbedingt offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann.

Da die Schiffsfonds zwischen 2003 und 2005 aufgelegt wurden, kann bereits die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen oder eingetreten sein. Anleger sollten daher umgehend handeln, wenn sie ihre Forderungen noch durchsetzen wollen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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