Hansa Treuhand: Insolvenzantrag für HS Livingstone gestellt

12.02.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1091 mal gelesen)
Ein weiterer Hansa Treuhand Schiffsfonds steht vor der Insolvenz. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde für die Schifffahrtsgesellschaft der MS HS Livingstone am Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (Az.: 67g IN 47/14).

Das Emissionshaus Hansa Treuhand konnte der Krise der Schifffahrt lange trotzen und immerhin Insolvenzen seiner Schiffe verhindern. Doch mit den Insolvenzanträgen für die Containerschiffe MS HS Livingstone und MS HS Humboldt (Az.: 67g IN 46/14) ist es damit nun vorbei. Hintergrund dürfte u.a. auch ein BGH-Urteil zur Rückzahlung von Ausschüttungen sein. Demnach ist die Rückforderung nur zulässig, wenn diese eindeutig im Gesellschaftsvertrag geregelt sei. Andere Gerichte folgten dieser Rechtsprechung.

Das Containerschiff MS HS Humboldt hatte mit niedrigen Charterraten zu kämpfen und benötigte Kapital, um die Liquidität zu sichern. Nachdem die Anleger sich mehrheitlich gegen einen Verkauf des Schiffes entschieden hatten, sollte das Kapital durch die Rückforderung von Ausschüttungen fließen. Doch da machten viele Anleger offenbar nicht mehr mit. „Wie erwähnt, ist die Rückforderung von Ausschüttungen nach Rechtsprechung des BGH auch nur bedingt möglich und muss im Gesellschaftsvertrag klar geregelt sein“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Ob eine dauerhafte Sanierung des Schiffsfonds gelungen wäre, wenn die Ausschüttungen zurückgezahlt worden wären, ist angesichts der anhaltenden Krise der Schifffahrt zumindest ungewiss.“

Allerdings droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes. Sie können aber auch rechtlich prüfen lassen, ob sie nicht Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Dabei handelt es sich bei den Schiffsfonds-Anteilen um unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß großen Risiken ausgesetzt sind – bis zum Totalverlust des Geldes“, erklärt Cäsar-Preller. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zug einer anleger- und objektgerechten Beratung auch umfassend informiert werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus müssen die Anleger über alle Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, informiert werden. Nicht nur über das Agio. Denn nach Rechtsprechung des BGH können Rückvergütungen an die Bank großen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Anlegers haben. Ein dritter Ansatz für Schadensersatzansprüche können Fehler im Verkaufsprospekt sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

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