Helm auf für Radfahrer?

09.12.2013, Autor: Herr Ralf Thormann / Lesedauer ca. 2 Min. (635 mal gelesen)
Der Fahrradhelm ist noch keine Pflicht, aber wenn er nicht getragen wird, kann dies böse Folgen haben, auch für ein Schmerzensgeld!


Kinder lieben Radfahren und dabei bleiben Stürze nicht aus. Damit diese glimpflich verlaufen, sollten Kinder stets einen Helm tragen. 2012 wurden jeden Monat ca. 470 Kinder bis 14 Jahren wegen Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt. In den Monaten April bis September waren es sogar im Schnitt zehn Prozent mehr. Beim Fahrradfahren ist der Kopf besonders gefährdet. Radler stürzen meist mit dem Kopf zuerst auf den harten Asphalt oder die Bordsteinkante. Damit ein Unfall glimpflich verläuft, sollten Kinder nie ohne Helm Fahrrad fahren. Und die Eltern sollten dabei mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn es in Deutschland weiterhin keine Helmpflicht geben wird.

Falsch ist übrigens die verbreitete Meinung, dass Radfahrer bei einem Unfall allein wegen Nichttragens eines Helms eine Mitschuld bekommen. Allerdings kann sich bei der Bemessung von Schmerzensgeld ein Abzug ergeben, wenn der Unfall mit Helm weniger schlimme Folgen gehabt hätte; dies gilt gerade auch bei Kindern.

Überholen nur mit Abstand

Jeder Radfahrer hat es schon erlebt: Man radelt die Straße entlang und spürt plötzlich einen Luftzug, dann ist schon das Auto vorbei gerauscht, oft ohne den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten.
Der seitliche Sicherheitsabstand ist aber auch ein Thema bei Radfahrern untereinander, denn Radfahrer überholen auch andere Radler oder Fußgänger. Hier ist auch ein ausreichender Anstand in jedem Fall einzuhalten, damit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder verängstigt werden. Und auf Gehwegen, die lediglich für Radfahrer freigegeben sind, die also keine „echten“ Radwege sind, gilt ein besonderes Rücksichtnahmegebot, da die Fußgänger hier immer Vorrang haben. Aber: Wo kein Radweg ausgeschildert ist, darf ein Radfahrer auch die Straße benutzen.