HL 203 Substanzwerte Deutschland 7: Anlegern können Verluste drohen

23.11.2015, Autor: Herr A. Perabo-Schmidt / Lesedauer ca. 2 Min. (94 mal gelesen)
Die Zukunft des geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Nr. 203 Substanzwerte Deutschland 7 bleibt weiter unklar. Das einzige Investitionsobjekt des Fonds war eine Büroimmobilie am Frankfurter Flughafen, die komplett an die inzwischen insolvente Imtech Deutschland vermietet war.

Zwar hat die Zech Gruppe den insolventen Gebäudeausrüster übernommen. Ob er aber auch die Büros der Fondsimmobilie weiter nutzen wird, ist unklar. Offenbar wird derzeit im Großraum Frankfurt nach neuen Büroräumen gesucht, berichtet „Fonds professionell“ online. Möglich, dass für die Fondsimmobilie neue Mieter gesucht werden müssen. Dem HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 könnten geringere Einnahmen drohen. „Ob sich dann die Kalkulation und die prospektierten Erwartungen noch realisieren lassen, ist ungewiss. Möglicherweise müssen sich die Anleger aber auf finanzielle Verluste einstellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Hannover Leasing hatte den Fonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 im Jahr 2011 aufgelegt. Das Geld der Anleger floss in eine neue Büroimmobilie nahe des Frankfurter Flughafens. Für die Anleger verlief die Beteiligung auch erfreulich. Das Gebäude war komplett vermietet. Allerdings war die Imtech Deutschland der einzige Mieter. Das könnte sich nun rächen. Denn nach der Insolvenz des Unternehmens könnten Leerstände oder geringere Mieteinnahmen drohen. „Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen“, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. So werden mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben – mit entsprechenden unternehmerischen Risiken. „Unterm Strich bedeutet das für die Anleger, dass der Totalverlust ihrer Einlage drohen kann. Wurden sie über das Totalverlustrisiko und weitere Risiken nicht ausführlich aufgeklärt, kann das Ansprüche auf Schadensersatz ausgelöst haben“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Anleger über die Kick-Backs im Unklaren gelassen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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