Hunde in Eigentümergemeinschaften: Was ist erlaubt und was nicht?

24.02.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 3 Min. (2296 mal gelesen)
Hund,Sofa,Herrchen,Frauchen,Wohnung Wohnungseigentümergemeinschaft: Was gilt für die Hundehaltung? © - freepik

Auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht schnell Streit über das Thema Hunde - besonders, wenn sich diese auf den Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums betätigen.

Haustiere sind in der Eigentümergemeinschaft immer wieder eine Ursache für Streit. Besonders oft betrifft dies Hunde. Mancher hat Angst vor ihnen, mancher fürchtet Gefahren für seinen Hund durch andere Hunde, wieder andere kämpfen gegen "Tretminen" auf den Rasenflächen. Natürlich kommen Hundebesitzer als Wohnungseigentümer kaum darum herum, ihre Tiere auch mal auf Flächen spielen oder Gassigehen zu lassen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören. Bei dessen Nutzung haben aber alle mitzureden. Was ist erlaubt, was darf verboten werden?

Eigentümerversammlung erlaubt spielende Hunde auf dem Rasen


Wenn ein Nachbar auf den Hund gekommen ist, lässt der Ärger oft nicht lange auf sich warten. So hatte ein Wohnungseigentümer aus Schleswig-Holstein sich dagegen gewehrt, dass seine Nachbarn ihre Hunde ohne Leine auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen ließen. Dies durften sie aber, da es einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung gab. Diesen wollte der Wohnungseigentümer gerichtlich für unwirksam erklären lassen. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.

Sind spielende Hunde ordnungsgemäßer Gebrauch?


Wohnungseigentümer können grundsätzlich durch Stimmenmehrheit einen der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden ordnungsgemäßen Gebrauch beschließen. Die Frage, ob eine von der Eigentümerversammlung erteilte Erlaubnis, Hunde auch ohne Leine auf einer gemeinschaftlichen Rasenfläche spielen zu lassen, einem ordnungsgemäßen Gebrauch entspricht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt immer vom Einzelfall ab. Tierhaltende Miteigentümer sind zum Beispiel dazu verpflichtet, vom Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht.

WEG-Beschluss: Spielen ohne Leine erlaubt


In dem beim BGH verhandelten Fall hatten die Wohnungseigentümer zunächst mehrheitlich beschlossen, dass die Hunde der Eigentümer und Mieter auf den Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums spielen dürfen. Dagegen wandte sich der Kläger. Der Beschluss hatte aber gleichzeitig auch festgelegt, dass der Rasen kein "Hundeklo" werden sollte und dass die Hunde auf gar keinen Fall Mitbewohner oder Gäste anspringen dürften. Nach Ansicht der Richter war dies als Rücksichtnahme auf die anderen Wohnungseigentümer völlig ausreichend.

Ist ein Leinenzwang erforderlich?


In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Anleinpflicht von Hunden. Gefährliche Hunde sind eine Ausnahme. Welche Hunde als gefährlich gelten, richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer. Auch für Hunde, die einfach nur groß sind, können Ausnahmen gelten. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zum Beispiel einmal entschieden, dass ein Berner-Sennenhund / Bernhardiner-Mischling nicht im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft frei umherlaufen darf (20.5.2008, Az. 14 Wx 22/08),

Im Fall vor dem BGH lagen allerdings weder Anhaltspunkte für einen gefährlichen noch für einen großen Hund vor. Insofern mussten die obersten Richter auf die Feststellungen der Vorinstanzen vertrauen. Daher schied auch ein Verstoß gegen den für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein damals geltenden Leinenzwang aus.

Gesetzliche Regelungen in den Bundesländern beachten


Übrigens wurde das damalige Gefahrhundegesetz in Schleswig-Holstein 2016 durch ein "Gesetz über das Halten von Hunden" abgelöst, das keine "Rasselisten" sogenannter Gefahrhunde mehr enthält. Stattdessen gilt ein Hund erst als "gefährlich", wenn er Tiere oder Menschen gebissen oder sonst unnötiges aggressives Verhalten gezeigt hat. Dann kann die Behörde eine Prüfung durch einen Tierarzt anordnen, der über die "Gefährlichkeit" entscheidet. Für gefährliche Hunde besteht dann eine Anleinpflicht außerhalb eines ausbruchssicheren Privatgrundstücks und sogar eine Maulkorbpflicht auf dem Gelände von Mehrfamilienhäusern.

In manchen Bundesländern, wie Hamburg, gilt für alle Hunde eine Anleinpflicht in der Öffentlichkeit - nach einer Gehorsamsprüfung ist eine Befreiung möglich und es gibt Ausnahmen auf besonders ausgewiesenen Flächen.

Für Hundebesitzer empfiehlt es sich, die Regelungen ihrer Gemeinde und ihres Bundeslandes zu kennen. Diese können durchaus auch auf Privatgrundstücken Wirkungen entfalten.

Sind spielende Hunde eine zu duldende Freizeitgestaltung?


Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes trägt die Erlaubnis, Hunde auf Rasenflächen spielen zu lassen, im Wesentlichen dem Umstand Rechnung, dass tierhaltende Miteigentümer oder Mieter ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Hunden gestalten möchten. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Rasenflächen und ist damit Bestandteil des grundsätzlich bestehenden Rechts des Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums.

Der BGH hatte also letztendlich nichts gegen die Entscheidung der Wohnungseigentümer einzuwenden, Hunde unangeleint auf den Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen. Allerdings betonte das Gericht, dass es hier auf den Einzelfall ankomme - wenn es tatsächlich zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung anderer Eigentümer oder Mieter durch die Hunde komme, könne der Fall anders liegen. Eine solche war hier aber nicht feststellbar (Urteil vom 8.5.2015, Az. V ZR 163/14).

Praxistipp zu Hunden in der Eigentümergemeinschaft


Bekanntlich birgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Vielzahl von potenziellen Konflikten und das nicht nur im Zusammenhang mit spielenden Hunden auf Rasenflächen. Können diese nicht einverständlich zwischen den Eigentümern gelöst werden, ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht der richtige Ansprechpartner, um rechtliche Probleme sachgerecht zu lösen.

(Bu)


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 Stephan Buch
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