INFINUS-Gruppe: Was können Anleger tun? Veranstaltungsabend

09.11.2013, Autor: Herr Hauke Maack / Lesedauer ca. 2 Min. (1197 mal gelesen)
Anleger sind in hohem Maße verunsichert, ob in Anbetracht der Razzia bei der "INFINUS-Gruppe" ihre Ersparnisse in Gefahr sind. Es besteht ein hohes Aufklärungsbedürfnis, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um das Sparguthaben zu sichern.

Mit einem Einsatz von mehr als 400 Bediensteten wurden Räumlichkeiten in Dresden, Frankfurt sowie weiteren Orten in Deutschland und Österreich durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen Mitarbeiter der in Dresden ansässigen „INFINUS-Gruppe“. Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft sollen ca. 25.000 Personen mit einem Anlagevolumen von rund 400 Mio. Euro betroffen sein. In den letzten 1 ½ Tagen haben wir mehr als 200 Informationsanfragen per Telefon und über unsere Webseite im Internet verzeichnet. Anleger sind bundesweit betroffen. Viele Sparer haben nur durch Zufall von dem Stand ihrer Ersparnisse erfahren.

Sechs deutsche Beschuldigte im Alter von 44-52 Jahren wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft geht dahin, dass die Beschuldigten bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen im Verkaufsprospekt unrichtige Angaben zur Vermögens-und Ertragslage gemacht hätten. Bei den Durchsuchungen seien umfangreiche Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssten, teilte die Staatsanwaltschaft am 6. November 2013 mit.

Nach Pressemitteilungen seien insgesamt 30 Firmen inklusive der Privaträume von acht Beschuldigten untersucht worden. Weitergehend seien auch die Konten der Unternehmensgruppe gesperrt und Autos konfisziert worden, damit eventuelle Abflüsse von Vermögen verhindert würden.

Die Verdachtsmomente der Ermittlungsbehörden richten sich gegen die Ausgabe von Orderschuldverschreibungen. Bei diesen handelt es sich um festverzinsliche Anleihen, die auf den Namen eines bestimmten Gläubigers lauten.

Durch ein Vorstandsmitglied der "INFINUS-Gruppe" wird in der Presse mitgeteilt, dass man den "angeblichen Vorwürfen ratlos" gegenüberstehe.

Anleger sind in hohem Maße verunsichert, ob in Anbetracht der Razzia ihre Ersparnisse in Gefahr sind. Es besteht ein hohes Aufklärungsbedürfnis, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um das Sparguthaben zu sichern. „Wir raten Anlegern dazu, sich vor Einleitung voreiliger Schritte erst einen Überblick über die möglichen Schritte zu verschaffen. Da die „INFINUS-Gruppe“ an unterschiedlichen Anlegermodellen beteiligt war, kommen auch unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht“, so Rechtsanwalt Hauke Maack von der Kanzlei MAACK Recht & Steuern.

Damit Anleger sich ein Bild von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschaffen können, veranstalten wir einen kostenlosen Informationsabend. Zu diesem können sich Anleger telefonisch anmelden.

Veranstaltungstelefon: 02361/92550

Veranstaltungsorte; Chemnitz, Dresden, Leipzig, Recklinghausen

Anleger können sich auch direkt über die Webseite der Kanzlei anmelden