Infinus FDI: Insolvenzverfahren über „blaue Infinus“ eröffnet

14.05.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (865 mal gelesen)
Das Insolvenzverfahren über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) wurde am Amtsgericht Dresden eröffnet. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft nach wie vor gegen Manager der Future Business-Gruppe, zu der auch die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut gehört, wegen des Verdachts auf Betrug. Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung.

Die FDI („blaue Infinus“) vertrieb die Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG, die allesamt zum FuBus-Konzern gehören. Der Insolvenzverwalter der FDI, Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, teilte mit, dass er davon ausgehe, dass die „blaue Infinus“ als Vertriebsgesellschaft auf Schadensersatz hafte, wenn sich die Betrugsvorwürfe bestätigen sollten. Die weiteren Ermittlungen müssten aber abgewartet werden.

Für die betroffenen Anleger gehe es nun darum, tätig zu werden, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. In den kommenden Wochen erhalten sie die Unterlagen, um ihre Forderungen anzumelden. „Die Forderungen müssen dann form- und fristgerecht angemeldet werden“, sagt Cäsar-Preller. Der Jurist weist gleichzeitig darauf hin, dass nicht alles auf die Karte Insolvenzverfahren gesetzt werden sollte: „Es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Daher sollten parallel auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden.“

Schadensersatzansprüche können beispielsweise entstanden sein, wenn im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen wurde oder der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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