Kartenzahlung: Ärger wegen Gebühren

17.01.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (287 mal gelesen)
Das Bild ist alltäglich. Statt an der Kasse im Supermarkt, an der Tankstelle oder in anderen Geschäften das nötige Bargeld herauszusuchen, wird die EC-Karte gezückt und bezahlt. Für diesen Vorgang verlangen die Banken von den Händlern eine Gebühr. Möglicherweise haben sie über Jahre aber überhöhte Gebühren kassiert.

Das könnte für die Geldhäuser zum Bumerang werden. Denn nach Medienberichten bereitet eine US-amerikanische Kanzlei eine Schadensersatzklage gegen die betroffenen Banken vor. Grund sollen illegale Kartellabsprachen sein. Jahrelang haben die Händler bei Kartenzahlung eine Gebühr von 0,3 Prozent an die Bank abgeführt. Diese Gebühren waren aber möglicherweise viel zu hoch, und erst als sich das Bundeskartellamt eingeschaltet hatte, konnten die Händler die Gebühren mit den Banken frei verhandeln – und es wurde offenbar deutlich günstiger.

Die überhöhten Gebühren will die Kanzlei dem Bericht zufolge nun von den Banken zurückfordern. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht für die Klage allerdings keine Grundlage. „Kommt das Gericht aber zu einer anderen Auffassung, können Händler überhöhte Gebühren, die sie über Jahre gezahlt haben, von den Banken zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Und so ganz neu sind Vorwürfe, dass beim Zahlen mit der Kreditkarte überhöhte Gebühren verlangt werden, nicht. In Großbritannien wurde beispielsweise erst im Herbst 2016 eine Sammelklage gegen die Kreditkartengesellschaft Mastercard wegen überhöhter Gebühren erhoben. Die Kläger verlangen Schadensersatz im Namen der britischen Verbraucher. Auch in Deutschland gab es bereits Klagen einzelner Unternehmen gegen Mastercard.

Von zu hohen Gebühren bei Kartenzahlungen können aber nicht nur die Händler, sondern mittelbar auch die Verbraucher betroffen sein. Denn es ist davon auszugehen, dass die Gebühren indirekt an die Verbraucher weitergegeben wurden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Daher kann geprüft werden, ob auch die Verbraucher wegen zu hoher Gebühren bei Zahlungen mit der Kreditkarte einen Anspruch auf Schadensersatz haben könnten.“

 

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