Kauf von Immobilien

09.05.2014, Autor: Herr Joachim Krüger / Lesedauer ca. 2 Min. (338 mal gelesen)
Grundsätzliche Fragen beim Erwerb von Immobilien

Wer sich für den Erwerb einer Immobilie entscheidet, dem bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Erwirbt man ein Haus oder eine Wohnung ? - Handelt es sich um einen Altbau oder Neubau ? - Ist ein passendes Objekt in die engere Wahl gekommen, gilt es vor dem Abschluss eines Vertrages grundsätzliche Punkte zu beachten. Bei einer Bestandsimmobilie ist zumindest die Prüfung des Objektes einfacher. Hier empfiehlt sich, sofern man nicht selbst über Fachkenntnisse verfügt, die Substanz der Immobilie mit einem Fachmann zu besichtigen und zu prüfen. So können evt. Mängel festgestellt werden. Denn kommt es zu einem Vertrag unter Privatpersonen, wird eine Haftung des Verkäufers i.d.R. ausgeschlossen. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist z.B. auch ein Blick in frühere Versammlungsprotokolle dringend zu empfehlen. Dort können z.B. Anhaltspunkte für die finanzielle Situation der Gemeinschaft gefunden werden, gab es etwa notwendige Sonderumlagen, säumige Miteigentümer ? - Auch sollte man die Hausverwaltung untersuchen. Wie sehen andere Anlagen dieser Verwaltung aus ? -
Wie ist die Verwaltung organisiert ? -
Soll ein neues Objekt erworben werden, so sollten auch hier grundsätzliche Punkte beachtet werden. Angefangen mit einer Prüfung der Umgebung, sind andere Bebauungen vorgesehn oder in Planung ? - Hier hilft eine Auskunft der zuständigen Stelle der jeweiligen Gemeinde. Was besagen die Grundbücher, welche Lasten sind dort eingetragen ? - Gibt es Eintragungen von Baulasten im Baulastenverzeichnis ? -
Dann sollte der eigentiche Kaufvertrag eingehend geprüft werden. Hier finden sich zahlreiche Formulierungen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Hier helfe ich gerne im Wege einer kostengünstigen Erstberatung.
Während der Bauausführung und der wichtigen Abnahme sind ebenfalls rechtliche Probleme zu berücksichtigen. Kommt es dabei zu Fehlern, kann dies später gravierende Folgen haben. Auch hier stehe ich gerne begleitend zur Verfügung.
An dieser Stelle können nicht alle Punkte ausführlich erörtert werden, dazu ist das Gebiet zu weitreichend. Bitte nehmen Sie bei konkreten Fragen gerne Kontakt auf, ich helfe Ihnen weiter.